Erzbistum Köln: 2,8 Millionen Euro für Gutachten zu Missbrauchsfälle

Das Erzbistum Köln hat sehr viel Geld rund um Gutachten über sexuelle Gewalt durch Geistliche ausgegeben – deutlich mehr, als bislang an die Opfer dieser Gewalt ging. Kirchenreformer sind fassungslos.

Es ist ein weiteres Detail der Aufarbeitungs-Versuche der katholischen Kirche, das Maria Mesrian von der Reformbewegung „Maria 2.0“ fassungslos macht. Insgesamt 2,8 Millionen Euro hat das Erzbistum Köln nach eigenen Angaben rund um ein umstrittenes Gutachten zur Aufarbeitung von sexueller Gewalt ausgegeben.

Das sind sehr hohe Summen, so Mesrian – „wenn man die in Vergleich setzt mit Zahlungen, die bisher an Betroffene geleistet wurden, die sich auf rund 1,3 Millionen Euro belaufen, dann ist es eine erschreckende Zahl, die da ausgegeben wurde.“

600.000 Euro für Rechtsberatung, 800.000 Euro für Krisenmanagement

Weil ein erstes juristisches Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen nicht veröffentlicht werden sollte, wurde ein zweites bestellt. Kosten für beide Gutachten: 1,3 Millionen Euro. Dazu kamen fast 600.000 Euro für rechtliche Beratung. Weil dann die öffentliche Diskussion rund um den Umgang mit dem ersten Gutachten aufflammte, musste das Erzbistum nochmal viel Geld ausgeben: knapp 800.000 Euro für externes Krisenmanagement. Gesamtsumme: 2,8 Millionen Euro.

„Jeder Cent, der da bezahlt wurde, ist in meinen Augen sinnlos ausgegeben.“

Maria Mesrian von „Maria 2.0“

Maria Mesrian bei einer Kundgebung, bei der Gläubige aus dem Erzbistum Koeln und Aktivisten der Bewegung Maria 2.0 das Verhalten der Kirche und Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bei der Aufarbeitung des Missbrauchskandal kritisieren.

Maria Mesrian bei einer Kundgebung im Sommer 2021

Die hohen Kosten seien gerade aus Sicht der Betroffenen besonders schmerzhaft, sagt Mesrian – die „müssen oft durch jahrelang erniedrigende Prozesse gehen, um 5000 Euro zu erhalten.“

Erzbistum Köln spricht von einer „ganz schwierigen Situation“

Dass 2,8 Millionen Euro rund um das Gutachten zur Aufarbeitung sehr viel Geld sind, räumt auch das Erzbistum Köln ein: „Das ist eine sehr große Summe, unser Delegat hat das ausdrücklich bedauert. Er hat es aber auch begründet mit der Ausnahme-Situation, die da geherrscht hat“, sagt Sprecher Christoph Hardt.

Die Aufarbeitung sei juristisch und publizistisch Neuland gewesen. Hardt betont aber, dass die Gelder nicht aus Kirchensteuermitteln gezahlt wurden. Sie kommen aus einem Sondervermögen des Bistums. „Es war eine ganz schwierige Situation – auch mit dem nicht veröffentlichten Gutachten.“

Maria 2.0: Mediale Ausnahmesituation als Begründung „lächerlich“

Das Erzbistum und Kardinal Woelki wurden im Zuge der Aufarbeitung der Missbrauchsvorwürfe immer wieder massiv kritisiert – vor allem, weil das Bistum ein Gutachten wegen angeblicher juristischer Mängel im vergangenen Jahr zurückgehalten und stattdessen ein neues beauftragt hatte.

Dass die hohen Kosten im Erzbistum jetzt auch auf die mediale Ausnahmesituation nach dem Stopp des ersten Gutachten geschoben wird, findet Maria Mesrian fadenscheinig. „Es ist in meinen Augen natürlich lächerlich. Man hat einfach nicht das Gutachten bekommen, was man sich wünschte, nämlich ein Gutachten, in dem alle von ihren Verantwortlichkeiten freigesprochen werden.“ Das Bistum habe damit nicht umgehen können, „dass die Medien einfach berichtet haben, was da an Unstimmigkeiten vor sich geht.“

Hoffnung auf weitere Aufarbeitung

Die mediale Ausnahmesituation im Erzbistum Köln hat sich mittlerweile etwas gelegt. Päpstliche Gutachter hatten im Sommer den Umgang der Bistumsleitung mit den Missbrauchsfällen untersucht und Kardinal Woelki Fehler attestiert – der daraufhin entschied, bis Ostern eine Auszeit zu nehmen. Maria Mesrian und viele andere Reformer in der Kirche reicht das nicht aus. Sie hoffen, dass die Aufarbeitung rund um die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche weitergeht.

https://www1.wdr.de/nachrichten/erzbistum-koeln-kosten-gutachten-100.html

Diskussion um die Musterverordnung

Wieder hat die EKD eine Musterordnung über Einordnung über die sexualisierte Gewalt veröffentlich.

Wir sehen das anders:

Es ist schwer sich mit mächtigen und reichen Institutionen (asymetrische Machtverhältnisse) auseinanderzusetzen, die offensichtlich kein rechtes Interesse an Aufklärung haben.

Solange dieses asymetrische Machtverhältnis besteht, ist diese ganze Musterveordnung eine Farce

Wir müssen davon weg kommen, das die Täter wieder die Opfer bestimmen!!

Umstrittener Bussgottesdienst zum Mißbrauchsskandal

Weihbischof Rolf Steinhäuser will am 18. November als Administrator des Kölner Erzbistums in einem Gottesdienst im Kölner Dom Buße tun für die Sexualverbrechen katholischer Priester. Dazu sind auch Betroffene sexualisierter Gewalt eingeladen. Manche kritisieren die Feier, andere sehen darin eine Chance.

hierzu siehe mehrere Artikel :

https://de.catholicnewsagency.com/story/sexueller-missbrauch-bussgottesdienst-im-koelner-dom-geplant-9426

https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/bistum-glaube/umstrittener-bussgottesdienst-zum-missbrauchsskandal

https://rp-online.de/panorama/religion/kommentar-warum-ein-bussgottesdienst-in-koeln-jetzt-nicht-richtig-ist_aid-63864013

…..

Die aktuelle Debatte um die Feier zeigt, wie angespannt die Situation im Erzbistum weiterhin ist. Denn eine „Neuheit“ ist diese Form des Büßens – auch im unmittelbaren kirchlichen Raum – nicht. Schon im November 2010 tat Bischof Franz-Josef Bode Buße für die Sexualverbrechen katholischer Priester, indem er sich im Osnabrücker Dom vor 650 Gläubigen vor dem Altar auf den Boden legte.

(Und hat sich das ausgewirkt — leider nein )

Missbrauch: Evangelische Kirche regelt Leistungen für Betroffene neu

Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt sollen auch in der Evangelischen Kirche in Deutschland einheitlich geregelt werden. Dafür wurde nun eine sogenannte Musterordnung veröffentlicht.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt einheitlich regeln. Dazu veröffentlichte sie am Dienstag eine Musterordnung, der die 20 evangelischen Gliedkirchen in Deutschland in der vergangenen Woche zugestimmt haben, wie die EKD mitteilte. „Mit der Musterordnung können wir den Anspruch, den Betroffene auf transparente vergleichbare Verfahren in allen Landeskirchen haben, künftig besser gerecht werden“, sagte der Sprecher des Beauftragtenrats der EKD, Landesbischof Christoph Meyns.

Auch die Höhe der Anerkennungsleistungen wird damit einheitlich geregelt. Die Musterordnung sieht vor, dass die Höhe der Leistung grundsätzlich mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 EUR betragen soll. Innerhalb dieses grundsätzlichen Rahmens soll sich die Höhe an von staatlichen Gerichten zuerkannten Schmerzensgeldzahlungen in vergleichbaren Fällen orientieren. Eine ähnliche Regelung hat auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) für Anerkennungsleistungen getroffen.

In der evangelischen Musterordnung steht zudem, die Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts seien freiwillig und auf eine Wirkung in der Zukunft ausgerichtet. Sie würden einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt.

Umstieg auf individuelle Leistungen

Laut EKD haben bereits im vergangenen Jahr Landeskirchen, die bislang pauschale Anerkennungsleistungen ausgezahlt haben, damit begonnen, auf individuelle Leistungen umzustellen. Betroffene, die in der Vergangenheit eine Pauschalleistung erhalten hätten und nun eine höhere individuelle Leistung erhalten könnten, seien informiert worden. Seit 2012 sind nach Angaben der EKD von den Landeskirchen rund acht Millionen Euro an Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erbracht worden.

Die Landeskirchen werden die „Unabhängigen Kommissionen“, die bisher für Anträge auf Anerkennungsleistungen zuständig waren, in „Anerkennungskommissionen“ umbenennen. Auch die Voraussetzungen für eine Anerkennungsleistung seien präzisiert und transparenter dargestellt worden. Eine Beweislast für die Betroffenen werde es dabei ausdrücklich nicht geben, hieß es weiter.

Das aktuelle Anerkennungsverfahren der DBK läuft seit Jahresbeginn. Auf ihrer Herbstversammlung vor einem Jahr in Fulda hatten sich die Bischöfe auf deutlich höhere Anerkennungsleistungen geeinigt. Bis dahin hatte die DBK in der Regel bis zu 5.000 Euro pro Fall empfohlen. Über die neuen Beträge entscheidet nun die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), ein Gremium aus externen Fachleuten, das unabhängig von den Bischöfen arbeitet. Es soll sich an Schmerzensgeld-Urteilen staatlicher Gerichte orientieren, was auf Summen bis zu 50.000 Euro hinauslaufen könnte. Zuletzt hatte es Kritik des Betroffenenbeirats der Bischofskonferenz am bisherigen Verfahren gegeben. Bei ihrer diesjährigen Herbstvollversammlung kündigten die Bischöfe an, grundsätzlich am aktuellen Verfahren festhalten zu wollen. (tmg/epd)

https://www.katholisch.de/artikel/31428-missbrauch-evangelische-kirche-regelt-leistungen-fuer-betroffene-neu

https://www.ekd.de/evangelische-kirche-sorgt-fuer-vergleichbare-verfahren-68458.htm

https://www.anlaufstelle.help/

Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung

Der Forschungsbericht der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 30. September 2021 vorgestellt und den Errichtern der Stiftung übergeben. Die Ergebnisse dieses Berichts werden auch im Rahmen einer digitalen Veranstaltung am 14. Oktober 2021 der Öffentlichkeit präsentiert und diskutiert.

Die Ergebnisse zum Download

Aufarbeitsungskommision veröffentlicht Studie

zu sexuellem Kindesmissbrauch in der Familie

Die Familie genießt als privater Raum einen besonderen gesetzlichen Schutz.

Für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt in der Familie erleben, kann dieser Schutz zum Verhängnis werden. Die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie zeigen neben dem Spezifischen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie auch die Verantwortung unserer Gesellschaft für Hilfe und Aufarbeitung in diesem Tatkontext auf.

https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/Studie_Sexuelle-Gewalt-in-der-Familie_bf.pdf