“Nächstenliebe hat sich seit Jahrzehnten nicht so bewährt”

Betroffenenbeirat des Bistums Aachen äußert sich zu Entschädigungsleistungen.

Studiogespräch mit Theo Dierkes von der WDR Reaktion zum Thema Geldzahlungen für die Betroffenen

Auszug:

Wäre es nicht eigentlich hilfreich wenn die Küche einfach großzügiger wäre. Ganz klar, ich habe das Gefühl, die Bischöfe fühlen sich manchmal den Betroffenen von Missbrauch weniger verpflichtet als dem Geld der Kirche. Also ganz klar gibt es Mahnungen der Juristen bei der Bischofskonferenz, die sagen, ihr seid eurem Geld verpflichtet und es könnte irgendwelche Schadenersatzforderungen geben, wenn ihr zuviel Geld einfach verschenkt in eine Richtung. Und da sind Bücher für Sorgen voll. Ich finde, sie sollten da offener sein und die Sorge lieber den Missbrauchsbetroffenen lassen. Und ehrlich gesagt so richtig kist das auch nicht die herangehensweise. Christlich heißt zu denen am Rand hingehen und mit denen wirklich Nächstenliebe Liebe üben. Und das hat sich über Jahrzehnte offenbar nicht so sehr bewährt.

Mehrere Betroffene von Missbrauch wollen Bistum Aachen verklagen

Dem Bistum Aachen drohen mehrere Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsbetroffenen. Seine Kanzlei bereite sechs solcher Klagen vor, bestätigte der Bonner Anwalt Hans-Walter Wegmann einen Bericht der “Aachener Zeitung” (Donnerstag). Wegmann hatte mit seinem Kollegen Eberhard Luetjohan auch dem ehemaligen Messdiener Georg Menne vertreten.

Auszug aus der Lokalzeit

Das Landgericht Köln stellte in dem Fall eine Pflicht des Erzbistums zur sogenannten Amtshaftung fest. Nach dem inzwischen rechtskräftigen Urteil sprach es Menne 300.000 Euro zu. Damit billigte erstmals ein deutsches Gericht einem Opfer von sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu, das überdies relativ hoch ausfiel. Die Kirche hatte Menne nur 25.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt.

In einem der sechs Aachener Fälle versuchte Luetjohann laut dem Zeitungsbericht vergeblich, mit dem Aachener Bischof Helmut Dieser eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dabei geht es um eine Frau, die Mitte der 1980er-Jahre von einem heute noch lebenden Pfarrer missbraucht worden sein soll und 500.000 Euro Schmerzensgeld fordert. Eine Sprecherin des Bistums Aachen sagte dazu auf Anfrage, dass jedem Betroffenen der Klageweg offen stehe. Ansonsten unterstütze die Diözese das kirchliche System freiwilliger Zahlungen in Anerkennung des Leids. Man gehe davon aus, dass die von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA künftig bei der Festsetzung der Zahlungen das Kölner Urteil berücksichtige.

Wegmann: Täglich melden sich in Kirche missbrauchte Menschen

Wegmann sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass sich täglich in seiner Kanzlei in der Kirche missbrauchte Menschen meldeten. Inzwischen seien es über 300 Fälle. Ein anderer Anwalt aus Jülich verlangt für seinen Mandanten 600.000 Euro vom Bistum Aachen. Auch er plant, gerichtliche Schritte einzuleiten, wie er der KNA sagte. Sein Mandant soll zwischen 1972 und 1980 mehrere hundert Male vergewaltigt und missbraucht worden sein und hatte von der Kirche 80.000 Euro erhalten.

Nach dem Kölner Urteil hatte die UKA höhere Zahlungen an Missbrauchsbetroffene angekündigt. Die dem Verfahren zugrundeliegende Ordnung gebiete es, die Anerkennungsleistungen im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder zu orientieren, hieß es. Das Kölner Urteil falle zweifellos unter diese Kategorie.

Quelle : https://katholisch.de/artikel/46784-mehrere-betroffene-von-missbrauch-wollen-bistum-aachen-verklagen

Machtsensible Pädagogik

Am 27.3.2023 haben Prof Ulrich Deller und Ernst Christoph Simon im Rahmen des Zeitzeugensgesprächs mit ca 40 Studenten der Käthe- Kollwitz Schule über persönliche Erlebnisse und Eindrücke gesprochen. Prof Deller ordnete die Erlebnisse in die Zeitperiode ein. Daraus erwuchs eine lebhafte Diskussion, die einen Raum zur Auseinandersetzung mit der Machtsensiblen Pädagogik geboten hat und damit einen wichtigen Beitrag in der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte.

Weitere Veranstaltungen sind mit dem BK Simmerath-Stolberg geplant.

Foto 2022

„Schieb den Gedanken nicht weg!“

Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder gestartet

Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – auch im persönlichen Umfeld.

nlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.

Seit Jahren werden konstant tausende Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zur Anzeige gebracht. Doch das ist nur das polizeiliche Hellfeld, das Dunkelfeld ist ungleich größer. Es wird geschätzt, dass 1 bis 2 Kinder pro Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen sind – bei rund drei Viertel der Fälle geschieht das in der eigenen Familie oder im sozialen Nahfeld. Von den meisten Menschen wird dieses reale Risiko im eigenen Umfeld allerdings weitgehend verdrängt: 90 % der Bevölkerung halten es zwar für wahrscheinlich, dass sexuelle Gewalt vor allem in Familien stattfindet. 85 % halten es aber für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen, dass sexuelle Gewalt in ihrer eigenen Familie passiert oder passieren kann, so das Ergebnis einer FORSA-Umfrage im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nur wenn ich den Gedanken zulasse, dass auch Kindern in meinem persönlichen Umfeld sexuelle Gewalt angetan wird, kann ich notfalls handeln. Daher ist unsere zentrale Botschaft: Schieb den Gedanken nicht weg! Wir alle müssen uns bewusst machen, dass Missbrauch nicht nur in Institutionen, sondern in den meisten Fällen im vertrauten Umfeld der Kinder vorkommt. Genau hier setzt die Kampagne an und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Ich muss kein Profi sein, um helfen zu können. Aber ich kann und sollte wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich einen Verdacht habe. Jede und jeder kann etwas tun!“

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus: „Die Vorstellung, dass sexuelle Gewalt woanders stattfindet, dient der eigenen Beruhigung – kann aber blind machen für möglichen Missbrauch im eigenen Umfeld. Wenn wir unsere Kinder besser schützen wollen, dürfen wir diese mögliche Realität nicht länger wegschieben. Erst wenn wir diesen Gedanken zulassen, fangen wir an, unsere eigene Hilflosigkeit zu überwinden. Und das ist der erste, wichtige Schritt. Nur wer Missbrauch als reale Gefahr erkennt und sich informiert, kann auch wirkungsvoll handeln, wenn es darum geht Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch zu schützen.“

Der Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten: „Diese Kampagne soll Mut machen und dazu auffordern, selbst Verantwortung zu übernehmen und Teil einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit zu werden: Immer da informiert zu handeln, wo Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erleben und erwachsene Betroffene sexualisierte Gewalterfahrungen in der Familie oder anderen Tatkontexten offenlegen. Sexualisierte Gewalt in der Familie ist keine Privatangelegenheit, sondern Unrecht. Dieses oft fehlende Unrechtsbewusstsein führt in großen Teilen der Gesellschaft zum Schweigen über den Tatort Familie. Jedoch hat das Umfeld die Verantwortung und vor allem die Möglichkeit, zu helfen und den Betroffenen zur Seite zu stehen.”

Mit kontrastiven, irritierenden Aussagen wie: „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ oder „Mach niemandem die Tür auf! – Und wenn die Gefahr schon drinnen ist?“ stellt die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster in Frage und weist auf die reale Gefahr von sexueller Gewalt im persönlichen Umfeld hin. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen.

„Schieb den Gedanken nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben einer Vielzahl von Informationsmaterialien stärkt die Kampagne lokale Netzwerke und kommunale Initiativen und unterstützt diese mit einem Kampagnenbüro. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige Bündnisse vor Ort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Partner, der die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen unterstützt. 

„Insel der Unglückseligen”

„Schwarze Pädagogik“ – Heimerziehung in der jungen Bundesrepublik

Das Projekt wird im Rahmen des Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt“ umgesetzt. (durch Bildungsbüro der Städteregion Aachen)

In der jungen Bundesrepublik sind Heimkinder vielfach Opfer von körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt geworden. Durch Machtmissbrauch haben die praktizierenden Erzieher_Innen die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen in Situationen der Hilfslosigkeit und Ohnmacht geführt.

Zur Auseinandersetzung mit dieser sogenannten „Schwarzen Pädagogik“ der 1950er-1970er Jahre sprechen Pädagog_innen in Ausbildung mit einem Betroffenen und besuchen den Erinnerungsort im Solinger Halfeshof.

Zeitzeugengespräch

Ernst-Christoph S. und sein jüngerer Bruder haben im Zeitraum 1954 bis 1962 im Kinderheim gelebt und waren den damaligen Erziehungspraktiken ausgesetzt. Im Gespräch mit den Studierenden redet er über seine Erlebnisse und Gefühle und wie er diese aufarbeitet. Zum Beispiel ist Ernst-Christoph S. einer Selbsthilfegruppe ehemaliger Heimkinder aktiv . Untestützt wird er vom Kinderschutzbund Würselen und Prof. erm. Deller (www.sehka.org).

Exkursion zu Erinnerungsort

Neben dem Gespräch besuchen die Studierenden einen Erinnerungsort im Untergeschoss der Jugendhilfeeinrichtung „Halfeshof“ in Solingen, um sich an einem authentischen Ort mit dem Thema auseinanderzusetzen. In Zusammenarbeit mit der Solinger Jugendhilfeeinrichtung lernen die Studierenden die Geschichte und die Gegenwart der Einrichtung kennen.

https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/bildungsbuero-a-43/kubis-kulturelle-bildung-in-der-staedteregion-aachen/historisch-politische-bildung/erinnerungskultur/massnahmen-und-projekte/schwarze-paedagogik

Nationaler Rat beschließt weitere Maßnahmen

zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt

Agenda bis 2023 auf jährlicher Sitzung festgelegt

Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ist heute der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Berlin zusammen gekommen. Die Mitglieder haben sich auf Grundlage ihrer „Gemeinsamen Verständigung“ von Juni 2021 auf eine Agenda verständigt, die weitere Schritte für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung für die nächsten zwei Jahre festlegt.

So wird der Nationale Rat wichtiger Partner der vom Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten entwickelten bundesweiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne werden, die im Herbst starten wird. Gemeinsames Ziel ist, das Thema Kinderschutz in die grundständige Ausbildung aller relevanten Berufe zu bringen. Für die Entwicklung und Umsetzung wiederkehrender Dunkelfelderhebungen soll ein Zentrum für Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden. Darüber hinaus enthält die Agenda Maßnahmen für spezifische und bedarfsgerechte Hilfen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für eine kindgerechtere Justiz, den Schutz vor sexueller Ausbeutung mittels digitaler Medien sowie spezifische Hilfen für minderjährige Betroffene des Menschenhandels.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir alle im Nationalen Rat sind davon überzeugt, dass wir mehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erreichen müssen und können! Ich freue mich, dass wir uns heute auf eine Agenda für die nächsten beiden Jahre verständigt haben, die auch konkrete Maßnahmen vorsieht. Dieses Thema gerade in der Ausbildung der entsprechenden Berufe zu etablieren, finde ich äußerst wichtig. Genauso, wie den Schutz vor sexueller Ausbeutung durch digitale Medien zu verbessern – schließlich haben die allermeisten Kinder und Jugendlichen irgendwann ein Smartphone. Wir alle müssen uns weiterhin gemeinsam anstrengen, um Strukturen und Abläufe zu verbessern. Dafür werden wir viel Überzeugungsarbeit leisten und als Verantwortliche an unsere Grenzen gehen müssen. Mit weniger dürfen und wollen wir uns aber nicht zufriedengeben.“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):

„Ich freue mich, dass wir mit dem Nationalen Rat ein Gremium für den kontinuierlichen Austausch haben, damit wir voneinander lernen, welche Konzepte für Schutz und Hilfe in Institutionen, in Netzwerken und vor Ort funktionieren und diese zielgerichtet eingeführt, ausgebaut und umgesetzt werden. Indem wir das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vielfältig besprechbar machen, schränken wir Räume für Täter und Täterinnen ein. Im Nationalen Rat sind Expertise und Entscheider:innen vertreten, die für die Verbesserung von Schutz und Hilfen auf verschiedenen Ebenen Verantwortung tragen. Als Unabhängige Beauftragte ist es mir wichtig, mich hierfür stark zu machen.

Über den Nationalen Rat

Der Nationale Rat setzt sich für ein dauerhaftes und entschlossenes Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und für bessere Hilfestrukturen für Betroffene ein. Beteiligt sind Verantwortungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis, Zivilgesellschaft sowie Betroffene. Das Gremium auf Spitzenebene mitsamt fünf thematischer Arbeitsgruppen umfasst insgesamt über 300 Mitwirkende. Seit der Konstituierung im Dezember 2019 durch das Bundesfamilienministerium und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet der Nationale Rat zu den Schwerpunktthemen Schutz, Hilfen, kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung, internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft. Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition vereinbart, den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt zu verstetigen.

Weitere Informationen unter: www.nationaler-rat.de

Die „Agenda 2022-2023“ sowie die „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates finden Sie unter:

www.nationaler-rat.de/Ergebnisse.de

www.bmfsfj.de

www.beauftragte-missbrauch.de

„Wir brauchen ein gesetzlich verankertes Recht auf Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.“

Pressemitteilung

29. Juni 2022

„Wir brauchen ein gesetzlich verankertes Recht auf Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.“

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs setzt ihre Arbeit mit zwei neuen Mitgliedern fort. Neben einer gesetzlichen und über das Jahr 2023 hinausgehenden Arbeitsgrundlage macht sich die Kommission gemeinsam mit der Unabhängigen Beauftragten für ein gesetzlich verankertes Recht für Betroffene auf Aufarbeitung stark.

Berlin, 29.06.2022. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat heute zwei neue Mitglieder in die bei ihr angesiedelte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berufen: Prof. Dr. Silke Gahleitner, Professorin an der Alice Salomon Hochschule Berlin mit den Schwerpunkten Klinische Psychologie und Sozialarbeit sowie Prof. Dr. Julia Gebrande, Professorin an der Hochschule Esslingen mit den Schwerpunkten Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und Soziale Arbeit nach traumatischen Erfahrungen. Sie folgen auf Brigitte Tilmann und Prof. Dr. Peer Briken, die nach langjährigem Engagement ihr Ehrenamt als Mitglieder der Kommission beendet hatten.

Die Unabhängige Beauftragte, Kerstin Claus, begrüßte die neu berufenen Mitglieder der Kommission und würdigte das bisher außerordentliche Engagement des Gremiums: „Ich freue mich, dass wir mit Prof. Dr. Silke Gahleitner und Prof. Dr. Julia Gebrande zwei neue Kommissionsmitglieder gewinnen konnten, die ein hohes Maß an Fachwissen im Themenfeld und ausgewiesene Expertise in ihren Professionen mitbringen. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, die wichtige und herausragende Arbeit der bei meinem Amt angesiedelten Aufarbeitungskommission weiter zu verstetigen und zu stärken. Ich werde mich gemeinsam mit der Kommission für ein kontextübergreifendes Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung einsetzen. Ob und wie Aufarbeitung gelingt, dürfen wir nicht dem Zufall überlassen. Sie braucht qualitativ verbindliche Standards sowie ein starkes staatliches Mandat.“

Damit die Rechte und Pflichten in Aufarbeitungsprozessen zukünftig verbindlicher geregelt sind, fordern Kommission und UBSKM gemeinsam, für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen gesetzlichen Regelung für das UBSKM-Amt eine verbindliche Grundlage zu schaffen. Mit dem Gesetz sollen Betroffene das Recht auf Aufarbeitung erhalten, wie etwa Akteneinsichts- und Auskunftsrechte. Institutionen sollen zur Aufarbeitung verpflichtet werden. Um die Verwirklichung der Rechte und Pflichten zu gewährleisten, ist zudem eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Kommission notwendig.

„Staat und Gesellschaft haben eine Verantwortung gegenüber Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Sie wurden nicht gut genug geschützt. Ein ausreichendes Bewusstsein für diese Verantwortung und die notwendige klare Haltung im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch sehen wir in vielen gesellschaftlichen Bereichen bis heute nicht“, betont Kommissionsmitglied Prof. Dr. Julia Gebrande. „Um Betroffene besser zu unterstützen, brauchen wir ein gesetzlich geregeltes Recht auf Aufarbeitung. Dieses soll Betroffene stärken, wenn sie Missbrauch erlebt haben beispielsweise im kirchlichen Bereich, im Sport oder in Schulen. Auch Jugendämter sollen aus der Vergangenheit lernen, um künftig besser zu schützen. Hierzu soll das Gesetz Institutionen, in denen Fälle bekannt geworden sind, zur Aufarbeitung verpflichten“, so Kommissionsmitglied Prof. Dr. Silke Gahleitner.

Der Betroffenenrat bei der UBSKM begrüßt die Berufung der neuen Kommissionsmitglieder: „Der Betroffenenrat freut sich, dass mit der Berufung der neuen Mitglieder in die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs diese nun mit neuer Kraft und Erfahrung ihre so wichtige Arbeit fortführen kann. Immer parteilich und menschlich widmet sich die Kommission der notwendigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland und schaut hin, wo Staat und Gesellschaft zum Teil bis heute wegschauen oder vertuschen. Gemeinsam werden wir weiter um eine bessere Ausstattung und gesetzliche Grundlage auch für die Kommission kämpfen. Wir wünschen den neuen Mitgliedern viel Energie und Ausdauer und freuen uns auf die kommende Zusammenarbeit.“

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Kern ihrer Untersuchungen sind vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von heute erwachsenen Betroffenen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt in Institutionen, im familiären und sozialen Bereich sowie organisierten Strukturen ausgesetzt waren. Der Kommission gehören sechs ehrenamtliche Mitglieder an. Die aktuelle Laufzeit der Kommission endet im Dezember 2023.

Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die der Kommission über sexuellen Kindesmissbrauch berichten möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. Weitere Informationen zur vertraulichen Anhörung – auch online per Video – und zum schriftlichen Bericht sowie alle Kontaktdaten finden Sie unter www.aufarbeitungskommission.de.

www.beauftragte-missbrauch.de

Twitter: @ubskm_de

Instagram: @missbrauchsbeauftragte

Missbrauchs-Gutachten für das Bistum Münster: Bischöfe haben versagt

Ehemalige und heute noch aktive Kirchenverantwortliche haben nach dem Missbrauchs-Gutachten für das Bistum Münster große Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen begangen. Die Bischöfe Michael Keller (Amtszeit 1947-1961), Joseph Höffner (1962-1969), Heinrich Tenhumberg (1969-1979) und Reinhard Lettmann (1980-2008) hätten verurteilte Geistliche immer wieder in der Seelsorge eingesetzt und damit weitere Taten ermöglicht, heißt es in der am Montag von der Universität Münster vorgestellten Untersuchung.

610 Menschen von Missbrauch betroffen

Die Untersuchung zählt nach Auswertungen von Akten und Betroffenen-Interviews 610 Betroffene und 196 Beschuldigte zwischen 1945 und 2020. Damit liegt die Zahl der Beschuldigten um ein Drittel höher als in der 2018 vorgestellten MHG-Studie der Bischofskonferenz. Die Gründe seien, dass Zeitraum und Methoden variierten und sich weitere Betroffene gemeldet hätten.

Missbrauchsvorwürfe betreffen 4,1 Prozent aller Priester zwischen 1945 und 2020. 40 Prozent der Beschuldigten seien Mehrfachtäter. Neun von zehn Beschuldigten hätten keine strafrechtlichen Konsequenzen erfahren.

Kirche ist Täterorganisation

Teils seien Täter in andere Bistümer oder ins Ausland versetzt worden, so die Forschenden. Die Flucht in andere Staaten sei durch kirchliche Netzwerke wie Caritas International gelungen. Höffner habe beim Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) Kontakte ins Ausland geknüpft.

“Die katholische Kirche ist Täterorganisation”, sagte Großbölting. Auch Laien hätten einen Priester als “heiligen Mann” betrachtet und zur Vertuschung beigetragen. Er kritisierte, dass die Aufarbeitung nur durch Druck von außen erfolgt. Neben den inzwischen umgesetzten Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung müsse im Bistum nun auch eine Debatte über die Machtstrukturen folgen. Betroffene beklagten immer wieder auch Defizite in der Kommunikation des Bistums mit ihnen.

Gutachten als pdf

Aufarbeitungskommission untersucht sexuellen Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ruft Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen auf, von ihren Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas zu berichten.

Berlin, 19.05.2022 Weltweit sind Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas bekannt geworden. Der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurden ebenfalls Fälle aus der Vergangenheit gemeldet. Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas hat bislang keine unabhängige Aufarbeitung gestartet. Darum muss davon ausgegangen werden, dass diese Berichte heute immer noch relevant sind. Die Schilderungen von ehemaligen Mitgliedern lassen zudem darauf schließen, dass es bei den Zeugen Jehovas spezifische Bedingungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen gibt, welche die Aufklärung und auch die Aufarbeitung erschweren. Bisher fehlen Kenntnisse über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs in der Gemeinschaft in Deutschland.

Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Kommission:

„Um mehr Wissen über sexuellen Kindesmissbrauch in der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas zu erhalten, sind die persönlichen Erfahrungen von Betroffenen, aber auch von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen enorm wichtig. Darum möchten wir sie ermutigen, sich bei der Kommission zu melden und sich ihr anzuvertrauen.“

Wie können Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen berichten?

Die Kommission bietet die Möglichkeit, in einer vertraulichen Anhörung in geschützter Atmosphäre über die Erfahrungen zu sprechen oder einen schriftlichen Bericht zu verfassen und ihr zu schicken. Alternativ zur vertraulichen Anhörung vor Ort kann das Gespräch online per Video durchgeführt werden.

Die Kommission geht mit allen Geschichten vertraulich um. Sie werden in pseudonymisierter Form von der Kommission ausgewertet und fließen in ihre Berichte ein.