Eine Mahnung in eigener Sache
Ich habe meinen Antrag auf Soziale Entschädigung zurückgenommen. Ich tue dies öffentlich und mit Bedacht, denn meine Entscheidung ist mehr als eine private Angelegenheit. Sie ist eine Mahnung – an die Institutionen, die Verantwortung tragen, an eine Gesellschaft, die zu schnell vergisst, und an alle, die nach uns kommen und vielleicht denselben Weg gehen müssen.
Die Verkehrung von Schuld und Unschuld
Wer als Kind in einem Heim Gewalt erlitten hat und heute eine Anerkennung dieses Unrechts sucht, erlebt eine groteske Verkehrung der Verhältnisse. Nicht die Heime, nicht ihre Träger, nicht die Kirchen und Aufsichtsbehörden stehen im Licht und müssen sich erklären. Das Opfer steht dort. Wie ein Angeklagter.
Von mir wird der lückenlose Beweis verlangt für das, was man einem fünf-, sechs-, siebenjährigen Kind antat. Ich soll Zeugen benennen, die längst unter der Erde liegen. Ich soll Akten vorlegen, die „nicht mehr auffindbar“ sind – abgerissen mit den Häusern, in denen wir litten, ausgelagert, verschwunden, vernichtet. Ich soll erklären, warum ich als junger Mann keine Strafanzeige erstattet habe – als hätte ein verängstigtes, gedemütigtes Kind die Kraft und das Wissen besessen, sich gegen eine mächtige Institution zu wenden.
So wird aus dem Opfer noch einmal der, der sich rechtfertigen muss. Und die Verantwortlichen bleiben im Schatten – unbehelligt, unbefragt, ungestraft.

Das asymmetrische Kräfteverhältnis
Auf der einen Seite stehen mächtige, gut ausgestattete Träger, Verbände und Behörden, mit Juristen, Archiven und der Geduld der Institution, die alle überlebt. Auf der anderen Seite steht ein alter Mensch, der beweisen soll, dass es ihn als Heimkind überhaupt gegeben hat. Dieses Ungleichgewicht ist nicht zufällig. Es ist eingebaut. Es entscheidet im Zweifel gegen den, der ohnehin schon alles verloren hat.
Und während ich Beleg um Beleg zusammentrug, geschah etwas, das mich tief erschüttert hat: Ich stand wieder dort, wo ich vor zweiundsiebzig Jahren stand. Ein sechsjähriges Kind in völliger Hilflosigkeit. Dieselbe Verteidigungsstellung. Dasselbe Gefühl, der Schuldige zu sein – und nicht das Kind, dem Gewalt geschah. Auch der Besuch eines Traumazentrums hat daran nichts geändert. Meine seelische Lage hat sich nicht gebessert, sondern verschärft. Das Verfahren, das Gerechtigkeit verspricht, fügt neuen Schaden zu.
Das zweite Unrecht: das Vergessen
Es gibt ein erstes Unrecht – die Gewalt, die Demütigung, die Lieblosigkeit hinter den Heimmauern. Und es gibt ein zweites, leiseres Unrecht: das Verschwindenlassen. Unterlagen, die niemand mehr finden kann. Namen von Leidensgenossen, die „unbekannt“ sind. Stellungnahmen, die einst veröffentlicht und dann wieder aus dem Internet gelöscht wurden, als sei nie etwas gewesen.
Man spricht von Aufarbeitung, lädt zu Studientagen, bekundet Betroffenheit – und tilgt anschließend die Spuren. So wird Verantwortung zum Ereignis eines Nachmittags, und danach kehrt das Schweigen zurück. Das ist die eigentliche Mahnung, die ich aussprechen will: Eine Institution, die ihre Vergangenheit erst benennt und dann wieder verbirgt, hat nicht aufgearbeitet. Sie hat nur ihren Frieden mit dem Vergessen gemacht.
Eine Gesellschaft aber, die von ihren Opfern den Vollbeweis verlangt, während sie den Mächtigen das Schweigen erlaubt, sollte sich fragen, auf welcher Seite sie steht.
An jene, die vor derselben Wahl stehen
Wenn Sie heute vor der Entscheidung stehen – weiterkämpfen oder sich entziehen –, dann wissen Sie: Es gibt keine falsche Wahl.
Wer weiterkämpft, ist nicht verbohrt. Der Kampf um Anerkennung kann wichtig und richtig sein, er kann Kraft geben und Genugtuung bedeuten. Tun Sie es nicht allein – Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD und Beratungsstellen für Betroffene können vieles abnehmen, was allein erdrückend ist.
Wer aber aufhört, ist kein Aufgeber. Sich zu entziehen ist kein Eingeständnis von Schuld und kein Beweis, dass nichts geschah. Es ist die Weigerung, sich ein zweites Mal demütigen zu lassen. Ich habe diesen Weg gewählt. Meine Gesundheit ist mir wichtiger als ein Bescheid.
Beides ist legitim. Und beides darf allein Ihre Entscheidung sein – nicht die eines Amtes, nicht die der Erwartungen anderer.
Was bleibt
Die Wahrheit dessen, was uns widerfahren ist, hängt nicht von einer Akte ab. Sie hängt nicht davon ab, ob eine Behörde sie anerkennt oder ein Träger sie auf seiner Internetseite stehen lässt.
Aus Sicht der Akten mögen wir mit unserer Heimbiografie nicht mehr existieren – wir existieren dennoch. Und mit uns unsere Geschichte. Niemand hat sie uns gegeben, also kann niemand sie uns nehmen. Sie gehört uns.
Ich schreibe dies nieder, damit das Unrecht nicht ein zweites Mal verschwindet. Damit die, die nach uns kommen, wissen: Ihr seid nicht die Schuldigen. Ihr wart die Kinder. Und das Vergessen darf nicht das letzte Wort behalten.
Ernst Christoph Simon




