Das Dilemma zwischen Rechtsstaatlichkeit und Opferschutz

Theoretische Rahmen und praktische Entscheidungskriterien


I. Das Dilemma – theoretisch gefasst

Das „Victimhood Paradox“

Entschädigungsverfahren für historische Gewalt (Heimkinder, Missbrauch, Übergriffe) stehen vor einem fundamentalen Widerspruch, den man als Victimhood Paradox bezeichnen kann:

  • Pol 1 (Rechtsstaat): Um legitim zu sein, muss ein Entschädigungsbescheid nachvollziehbar, überprüfbar und objektiv begründet sein. Das erfordert Beweise, Belege, klare Kausalitäten.
  • Pol 2 (Opferschutz): Gerade die Prozesse der Beweiserbringung (Nachfragen, Kontextualisierung, Konfrontation mit Unglauben) reaktivieren bei traumatisierten Menschen exakt die Erfahrungen, die anerkannt werden sollen – Ohnmacht, Rechtfertigungszwang, Missachtung.

Die Paradoxie: Um Gerechtigkeit zu verwirklichen, muss man den Opfer-Status nachweisen. Diese Nachweise aber zuzumuten, fügt dem Opfer neuen Schaden zu.

Theoretische Positionen

1. Trauma-informed Justice

Aus der Traumaforschung (Bessel van der Kolk, Judith Herman) folgt: Trauma ist nicht primär eine Frage der Erinnerung, sondern der Neurobiologie. Traumatisierte Menschen können sich zwar nicht „genauer“ erinnern, wenn man sie mehr befragt – im Gegenteil. Wiederholte, konfrontative Befragungen können zur Retraumatisierung führen, was zu Speicherung von Falsch-Erinnerungen oder zu Shutdown führt.

Folgerung: Ein rechtsstaatliches Verfahren, das sich auf detaillierte, wiederholte Befragungen stützt, ist bei Traumaopfern per se kontraproduktiv für die Wahrheitsfindung.

2. Procedural Justice (Prozedurale Gerechtigkeit)

Tom Tyler und andere haben gezeigt: Menschen akzeptieren Entscheidungen auch dann, wenn sie ihnen nachteilig sind, wenn das Verfahren selbst fair war. Umgekehrt: Ein formal korrekter Bescheid, der aber durch ein de-humanisierendes Verfahren zustande kam, wird als Ungerechtigkeit empfunden.

Folgerung: Ein Entschädigungsverfahren, das formal rechtsstaatlich ist, aber den Menschen zwingt, sich wie ein Angeklagter zu fühlen, verliert seine Legitimität – auch wenn der Bescheid sachlich korrekt ist.

3. Vulnerabilität als Rechtskategorie

Neuere Rechtstheorien (z.B. Martha Fineman, Disability Studies) fassen Verletzlichkeit nicht als individuelle Schwäche, sondern als strukturelle Kategorie. Ein Entschädigungsverfahren für Heimkinder anerkennt implizit die strukturelle Verletzlichkeit des Kindes damals. Es kann nicht logisch verlangen, dass derselbe Mensch heute in strukturell symmetrischer Beweisposition mit Großinstitutionen steht.

Folgerung: Die asymmetrische Machtverteilung ist nicht ein technisches Problem, das man mit besseren Fragebögen löst. Sie ist strukturell.


II. Praktische Entscheidungskriterien und Mittel

A. Beweiserleichterungen (bewährte Instrumente)

1. Umkehrung oder Verschiebung der Beweislast

  • Standard: Opfer trägt die Beweislast (aktuelles deutsches Modell).
  • Alternative: Ab einer bestimmten Wahrscheinlichkeitsschwelle (z.B. „überwiegend wahrscheinlich“ statt „an Sicherheit grenzend“) kehrt sich die Last um: Die Institution muss dann widerlegen, nicht das Opfer beweisen.
  • Vorbild: Argentinien (Opferkammer), Canada (Residential Schools Truth Commission) – hier reicht die glaubhafte Aussage des Opfers oft aus; der Träger müsste beweisen, dass es nicht so war.

2. Presumptions of Fact (Gesetzliche Vermutungen)

  • Wenn jemand nachweisen kann, dass er in einem bestimmten Heim war und in einem bestimmten Zeitraum, kann juristisch vermutet werden, dass die dort dokumentierten Praktiken (Prügelstrafen, mangelhafte Hygiene, etc.) auch ihn trafen.
  • Dies entlastet das Opfer vom Beweis jedes einzelnen Übergriffs.
  • Vorbild: Schweiz hat für Heimzöglinge teilweise Vermutungsregelungen eingeführt.

3. Maximalannahmen statt Vollbeweise

  • Im Zweifel wird die ungünstigste, für das Opfer günstigste Lesart gewählt.
  • Motto: „Im Zweifel für das Opfer“ – Analogie zum Strafrecht (im Zweifel für den Angeklagten), aber hier für den Opfer-Status.

4. Ersatz von Konfrontation durch sachliche Stellungnahme

  • Statt wiederholte Befragungen: Das Opfer gibt eine schriftliche, detaillierte Schilderung einmal.
  • Die Institution kann schriftlich erwidern (nicht um „zu widerlegen“, sondern um zu kontextualisieren).
  • Es gibt keine Konfrontations-Interviews.

B. Trauma-informierte Verfahrensstrukturen

1. Trained Interviewers

  • Wenn Befragungen unvermeidbar sind, sollten sie von Fachleuten mit Trauma-Ausbildung durchgeführt werden.
  • Nicht von Juristen oder Verwaltungsfachleuten.
  • Wissen um Triggerung, Retraumatisierung, Flashbacks.

2. Multiprofessionelle Entscheidungsgremien

  • Nicht nur Jurist + Verwaltung, sondern: Jurist, Psychologin, Sozialarbeiterin, ggf. ein/e Betroffene*r.
  • Der/die Psycholog*in hat kein Vetorecht, aber eine gleichberechtigte Stimme bei der Frage: Würde dieses Verfahren zu Retraumatisierung führen?

3. Begrenzte Nachfragepflicht

  • Rechtlich verbindlich: Nach drei Nachfragen oder ein Nachfrage-Durchlauf ist Schluss.
  • Keine Spirale von Nachfragen und Nachfragen der Nachfragen.
  • Was dann noch offen ist, wird durch Vermutung oder Maximalannahmen gelöst (siehe oben).

C. Strukturelle und institutionelle Mittel

1. Verpflichtende Leitlinien zum Schutz vor Retraumatisierung

  • Das SGB XIV (oder eine Verordnung dazu) müsste explizit nennen:
    • Der Schutz vor Retraumatisierung ist ein zentrales Entscheidungskriterium, nicht nachrangig.
    • Im Zweifel muss das Verfahren so gestaltet werden, dass es nicht zu Retraumatisierung führt – auch wenn das bedeutet, dass einige Fragen unbeantwortet bleiben.

2. Träger-Transparenzverpflichtung

  • Träger müssen aktiv mitwirken: Archive öffnen, Unterlagen bereitstellen, erklären, was verschwunden ist und warum.
  • Wenn ein Träger nicht nachweisen kann, dass er Unterlagen gepflegt hat, gelten die Standard-Annahmen über die Zustände der Heime (die dokumentiert sind).
  • Dies dreht die Beweislast teilweise um.

3. Stufenmodell der Anerkennung

Nicht nur: „Entschädigung ja/nein“. Sondern Stufen:

  • Stufe 1: Zeitgenössische Anerkennung des Unrechts (öffentlich) – auch ohne Vollbeweis im Verfahren.
  • Stufe 2: Medizinische/psychologische Anerkennung der Folgeschäden.
  • Stufe 3: Finanzielle Entschädigung (nur wenn Bedürftigkeit).

Damit wird die symbolische Anerkennung entkoppelt von der administrativen Prüfung.


III. Internationale Vorbilder

Wahrheitskommissionen (Truth Commissions)

Südafrika (1995-2002): Nach der Apartheid verbot man nicht nur Strafjustiz, sondern auch klassische Entschädigungsverfahren. Stattdessen:

  • Opfer können öffentlich ihre Geschichte erzählen (kein Kreuzverhör).
  • Täter können „amnesty“ beantragen (müssen aber bekennen).
  • Die Wahrheit selbst wird zur Anerkennung, nicht erst der Bescheid.
  • Ergebnis: Vielen Opfern reichte die öffentliche Anerkennung.

Kanada (Indian Residential Schools Truth and Reconciliation Commission, 2008-2015):

  • Opfer konnten in Hearing-Runden ihre Geschichten erzählen – ohne Gegenüber, ohne Anwälte, unterstützt durch Psycholog*innen.
  • Es ging nicht um Schuldfeststellung, sondern um Wahrheit und Heilung.
  • Die Zeugenaussagen allein waren die Basis für Empfehlungen, nicht formal „Beweis“.
  • Erkenntnis: Das Verfahren selbst (nicht-konfrontativ, würdevoll) war Teil der Heilung.

Transitional Justice Principles

Die UN-Prinzipien für Transitional Justice (UNOHCHR 2006) nennen:

  • Opferzentriertheit als zentrales Prinzip
  • Verschiedene Wege zu Anerkennung (nicht nur Justiz/Verfahren)
  • Fokus auf Heilung, nicht nur auf Schuldfeststellung

IV. Ein Entscheidungsmodell für das SGB XIV

Konkrete Reformvorschläge

Variante A: Reformierende Beweisrechtliche Änderungen (realistisch)

Für Entschädigungsanträge nach dem SGB XIV vor 1976 (Härtefall):

1. BEWEISLAST-VERSCHIEBUNG
   - Opfer legt dar: Heim, Zeitraum, plausible Übergriffe
   - Träger kann Unterlagen bereitstellen oder erklären, dass sie „nicht auffindbar" sind
   - Sind Unterlagen nicht auffindbar → Vermutung der Standard-Praktiken (Prügelstrafen, 
     mangelnde Hygiene, etc., dokumentiert aus Berichten anderer Heime)

2. BEFREIUNG VON WIEDERHOLTEN NACHFRAGEN
   - Maximum 1 Nachfrage-Durchlauf
   - Danach entscheidet eine multiprofessionelle Kommission (mind. Jurist + Psycholog*in)
   - Die Psycholog*in hat kein Veto, aber GLEICHES Stimmrecht bei der Frage:
     „Würde weiteres Verfahren zu Retraumatisierung führen?"

3. MAXIMALANNAHMEN
   - Im Zweifel über das Ausmaß der Übergriffe wird zugunsten des Opfers entschieden
   - Kausalität (Heimaufenthalt → Gesundheitsschaden): 
     - Opfer legt dar, dass PTBS/Trauma besteht UND plausibel im Heimaufenthalt wurzelt
     - Im Zweifel wird Kausalität angenommen (keine 100%ige Sicherheit verlangt)

4. STUFUNG DER ANERKENNUNG
   - Stufe 1: Öffentliche Stellungnahme des LVR
     „Der Antragsteller war als Kind in unserem Heim. Wir anerkennen, dass Kinder dort 
      systemische Gewalt erlitten haben."
   - Stufe 2: Medizinische Anerkennung (Gutachten)
     „Es liegt eine PTBS vor, die sich auf Kindheitstraumata zurückführen lässt."
   - Stufe 3: Finanzielle Entschädigung (wenn Bedürftigkeit erfüllt)

5. TRÄGER-MITWIRKUNGSPFLICHT
   - Träger müssen AKTIV archivalische Unterlagen öffnen oder erklären, weshalb nicht
   - Archiv-Verweigerung = Indiz gegen den Träger, nicht gegen das Opfer

6. TRAUMA-INFORMIERTE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE
   - Alle Fachleute in Verfahren müssen Trauma-Grundschulung haben
   - Fachliche Leitlinie: Schutz vor Retraumatisierung ist **zentrales**, nicht 
     nachrangiges Entscheidungskriterium

Rechtliche Verankerung: Änderung §§ 13, 17 SGB XIV + Verfahrensordnung

Variante B: Wahrheitskommissions-Modell (radikaler, aber erprobter)

Paralleles Verfahren für Heimkinder vor 1976:

WAHRHEITS- UND ANERKENNUNGS-KOMMISSION
(statt klassisches Entschädigungsverfahren)

Struktur:
- Unabhängige Kommission (nicht LVR-intern) mit Richter*in, Psycholog*in, 
  Sozialarbeiter*in, Opfer-Vertreter*in
- Öffentliche oder halböffentliche Hearings (Opfer erzählt, kein Kreuzverhör)
- Psycholog*ische Unterstützung während Hearing
- Täter-Beteiligte (wenn noch lebend) können auch aussagen – aber nicht konfrontativ

Ergebnisse:
1. Öffentliche Wahrheitsfeststellung (unabhängig von Beweisbarkeit im klassischen Sinne)
2. Empfehlung für Entschädigung (nicht rechtlich bindend, aber politisch stark)
3. Institutionelle Reformen und Stellungnahmen

Vorbild: Kanada, Südafrika, Argentinien

Vorteile gegenüber klassischem Verfahren:
- Weniger Retraumatisierung (Struktur ist nicht-konfrontativ)
- Breiter gesellschaftlicher Lernprozess
- Symbolische Anerkennung ist Kern, nicht Nebenprodukt
- Opfer-Zentriertheit wird strukturell gelebt

V. Entscheidungskriterium: Wann welcher Weg?

Ein Prüfschema für Behörden und Träger

FRAGE 1: Ist das Opfer WEITERHIN traumatisiert?
├─ Ja, mit Flashbacks, Retraumatisierung-Risiko
│  └─> WAHRHEITSKOMMISSIONS-MODELL oder maximale Beweiserleichterungen (Variante A)
│
└─ Nein, stabil, aktiv in der Aufarbeitung
   └─> KLASSISCHES VERFAHREN mit Beweiserleichterungen (Variante A) möglich

FRAGE 2: Gibt es Unterlagen des Trägers?
├─ Ja, Akten sind da
│  └─> Normales Verfahren mit Beweiserleichterungen
│
└─ Nein, Unterlagen sind verschwunden/vernichtet
   └─> VERMUTUNGSREGEL: Träger trägt Folgen der Vernichtung
       (Es wird vermutet, dass Standard-Praktiken vorlagen)

FRAGE 3: Ist eine Konfrontation/Wiederholung nötig?
├─ Ja, offene Fragen
│  └─> LIMIT: Max. 1 Nachfrage-Durchlauf, dann multiprofessionelle Bewertung
│
└─ Nein, Schilderung ist plausibel und konsistent
   └─> KEINE WEITEREN BEFRAGUNGEN

VI. Fazit: Theoretische Klärung + praktische Umgestaltung

Die theoretische Lösung des Dilemmas liegt nicht darin, die beiden Pole zu versöhnen (unmöglich). Sie liegt darin, beide Werte zu neuen Proportionen zu setzen:

  1. Rechtsstaatlichkeit = Verfahrensfairness und Nachvollziehbarkeit, NICHT = maximale Beweisanforderung um jeden Preis.
  2. Opferschutz = Zentral, nicht nachrangig. Im Konflikt geht er vor.
  3. Wahrheitsfindung = Kann ohne klassische Konfrontation funktionieren (Wahrheitskommissionen zeigen das).

Die praktischen Mittel sind vorhanden und erprobt:

  • Beweiserleichterungen
  • Trauma-informierte Verfahren
  • Multiprofessionelle Entscheidungen
  • Stufenmodelle (Wahrheit ≠ Geld)
  • Träger-Transparenzverpflichtung

Was fehlt, ist der politische Wille, diese Mittel auch zu nutzen.

Meinungsbild zu dem vorherigen Artikel

Hier eine Zusammenfassung und Meinungsanalyse des Facebookbeitrages

Analyse der Kommentare/Meinungen

Die Reaktionen lassen sich grob in mehrere Strömungen einteilen:

1. Solidarität und Anerkennung (größte Gruppe) Viele Kommentierende drücken Dank, Respekt und Mitgefühl aus, würdigen den Mut zur Offenheit und wünschen der Person Kraft und Gesundheit.

2. Kontroverse, konfrontative Gegenposition Eine Stimme widerspricht deutlich: Sie argumentiert, man müsse als Erwachsener nach vorne blicken, Vergangenes gehöre in Therapie aufgearbeitet, nicht öffentlich beklagt. Diese Position wirkt teils vorwurfsvoll („kannst nicht andere dafür verantwortlich machen“) und wird in mehreren aufeinanderfolgenden Beiträgen mit historisierenden, teils schwer nachvollziehbaren Bezügen (transgenerationales Trauma, politische Verfolgung der Vorfahren) untermauert.

3. Eigene Erfahrungsberichte Mehrere Betroffene teilen eigene, teils sehr belastende Erlebnisse (Missbrauch, Suizidversuch, körperliche Gewalt) und bestätigen damit die im Ausgangstext beschriebene Grundproblematik aus eigener Erfahrung.

4. Positive Beispiele / differenzierte Sicht Ein Kommentar schildert einen erfolgreichen Entschädigungsantrag nach erneuter Antragstellung und betont Eigenverantwortung („jeden Tag darf man für sich bestimmen“).

5. Thematische Ausweitung auf Gegenwart Ein längerer Kommentar weitet die Kritik auf aktuelle Kinder- und Jugendhilfe aus und vermischt dabei die ursprüngliche Thematik (Heimerziehung der Nachkriegszeit) mit stark polarisierenden, teils verschwörungstheoretisch anmutenden Aussagen zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen (Gender, Kita-Politik, Impfungen). Dies ist inhaltlich vom Ursprungsthema deutlich entkoppelt.

Gesamteindruck: Der Thread zeigt ein sensibles, emotional stark aufgeladenes Thema mit überwiegend empathischen Reaktionen, aber auch deutlichen Meinungsverschiedenheiten darüber, wie mit historischem Unrecht und dessen Aufarbeitung umzugehen ist – sowie eine erkennbare Tendenz, das Thema für aktuelle politische Debatten zu instrumentalisieren.

Der Angeklagte ist das Opfer

Der Angeklagte ist das Opfer
Eine Mahnung in eigener Sache

Ich habe meinen Antrag auf Soziale Entschädigung zurückgenommen. Ich tue dies öffentlich und mit Bedacht, denn meine Entscheidung ist mehr als eine private Angelegenheit. Sie ist eine Mahnung – an die Institutionen, die Verantwortung tragen, an eine Gesellschaft, die zu schnell vergisst, und an alle, die nach uns kommen und vielleicht denselben Weg gehen müssen.

Die Verkehrung von Schuld und Unschuld

Wer als Kind in einem Heim Gewalt erlitten hat und heute eine Anerkennung dieses Unrechts sucht, erlebt eine groteske Verkehrung der Verhältnisse. Nicht die Heime, nicht ihre Träger, nicht die Kirchen und Aufsichtsbehörden stehen im Licht und müssen sich erklären. Das Opfer steht dort. Wie ein Angeklagter.

Von mir wird der lückenlose Beweis verlangt für das, was man einem fünf-, sechs-, siebenjährigen Kind antat. Ich soll Zeugen benennen, die längst unter der Erde liegen. Ich soll Akten vorlegen, die „nicht mehr auffindbar“ sind – abgerissen mit den Häusern, in denen wir litten, ausgelagert, verschwunden, vernichtet. Ich soll erklären, warum ich als junger Mann keine Strafanzeige erstattet habe – als hätte ein verängstigtes, gedemütigtes Kind die Kraft und das Wissen besessen, sich gegen eine mächtige Institution zu wenden.

So wird aus dem Opfer noch einmal der, der sich rechtfertigen muss. Und die Verantwortlichen bleiben im Schatten – unbehelligt, unbefragt, ungestraft.

Das asymmetrische Kräfteverhältnis

Auf der einen Seite stehen mächtige, gut ausgestattete Träger, Verbände und Behörden, mit Juristen, Archiven und der Geduld der Institution, die alle überlebt. Auf der anderen Seite steht ein alter Mensch, der beweisen soll, dass es ihn als Heimkind überhaupt gegeben hat. Dieses Ungleichgewicht ist nicht zufällig. Es ist eingebaut. Es entscheidet im Zweifel gegen den, der ohnehin schon alles verloren hat.

Und während ich Beleg um Beleg zusammentrug, geschah etwas, das mich tief erschüttert hat: Ich stand wieder dort, wo ich vor zweiundsiebzig Jahren stand. Ein sechsjähriges Kind in völliger Hilflosigkeit. Dieselbe Verteidigungsstellung. Dasselbe Gefühl, der Schuldige zu sein – und nicht das Kind, dem Gewalt geschah. Auch der Besuch eines Traumazentrums hat daran nichts geändert. Meine seelische Lage hat sich nicht gebessert, sondern verschärft. Das Verfahren, das Gerechtigkeit verspricht, fügt neuen Schaden zu.
Das zweite Unrecht: das Vergessen

Es gibt ein erstes Unrecht – die Gewalt, die Demütigung, die Lieblosigkeit hinter den Heimmauern. Und es gibt ein zweites, leiseres Unrecht: das Verschwindenlassen. Unterlagen, die niemand mehr finden kann. Namen von Leidensgenossen, die „unbekannt“ sind. Stellungnahmen, die einst veröffentlicht und dann wieder aus dem Internet gelöscht wurden, als sei nie etwas gewesen.

Man spricht von Aufarbeitung, lädt zu Studientagen, bekundet Betroffenheit – und tilgt anschließend die Spuren. So wird Verantwortung zum Ereignis eines Nachmittags, und danach kehrt das Schweigen zurück. Das ist die eigentliche Mahnung, die ich aussprechen will: Eine Institution, die ihre Vergangenheit erst benennt und dann wieder verbirgt, hat nicht aufgearbeitet. Sie hat nur ihren Frieden mit dem Vergessen gemacht.

Eine Gesellschaft aber, die von ihren Opfern den Vollbeweis verlangt, während sie den Mächtigen das Schweigen erlaubt, sollte sich fragen, auf welcher Seite sie steht.

Ein strukturelles Problem – kein individuelles Versagen

Und doch will ich nicht bei der bloßen Anklage stehen bleiben. Gerade im Bereich der historischen Aufarbeitung von Gewalt stehen rechtsstaatliche Verfahren vor einem kaum auflösbaren Dilemma. Einerseits müssen Entscheidungen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Andererseits können Beweisanforderungen, Nachfragen und Konfrontationen bei traumatisierten Menschen genau jene Erfahrungen von Ohnmacht und Rechtfertigungszwang erneut hervorrufen, die eigentlich anerkannt werden sollen.

Aus meiner Sicht ist dies weniger eine Frage individueller Fehler als vielmehr ein strukturelles Problem. Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Gutachterinnen und Gutachter sowie Behörden geraten hier in ein Spannungsfeld, das sich oft nicht vollständig auflösen lässt.

Gerade deshalb sollte im Zweifel gelten: Der Schutz vor einer erneuten Traumatisierung muss ein zentrales Entscheidungskriterium sein. Rechtsstaatlichkeit darf nicht ungewollt zur zweiten Verletzung derjenigen führen, deren erstes Unrecht anerkannt werden soll.

An jene, die vor derselben Wahl stehen

Wenn Sie heute vor der Entscheidung stehen – weiterkämpfen oder sich entziehen –, dann wissen Sie: Es gibt keine falsche Wahl.

Wer weiterkämpft, ist nicht verbohrt. Der Kampf um Anerkennung kann wichtig und richtig sein, er kann Kraft geben und Genugtuung bedeuten. Tun Sie es nicht allein – Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD und Beratungsstellen für Betroffene können vieles abnehmen, was allein erdrückend ist.

Wer aber aufhört, ist kein Aufgeber. Sich zu entziehen ist kein Eingeständnis von Schuld und kein Beweis, dass nichts geschah. Es ist die Weigerung, sich ein zweites Mal demütigen zu lassen. Ich habe diesen Weg gewählt. Meine Gesundheit ist mir wichtiger als ein Bescheid.

Beides ist legitim. Und beides darf allein Ihre Entscheidung sein – nicht die eines Amtes, nicht die der Erwartungen anderer.

Was bleibt

Die Wahrheit dessen, was uns widerfahren ist, hängt nicht von einer Akte ab. Sie hängt nicht davon ab, ob eine Behörde sie anerkennt oder ein Träger sie auf seiner Internetseite stehen lässt.

Aus Sicht der Akten mögen wir mit unserer Heimbiografie nicht mehr existieren – wir existieren dennoch. Und mit uns unsere Geschichte. Niemand hat sie uns gegeben, also kann niemand sie uns nehmen. Sie gehört uns.

Ich schreibe dies nieder, damit das Unrecht nicht ein zweites Mal verschwindet. Damit die, die nach uns kommen, wissen: Ihr seid nicht die Schuldigen. Ihr wart die Kinder. Und das Vergessen darf nicht das letzte Wort behalten.

Ernst Christoph Simon

Erzbischof Bentz zu Missbrauch: Institutionelles Versagen der Kirche

Die weitere Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Paderborn kann und wird nach Aussage von Erzbischof Udo Markus Bentz nur mit externer Beteiligung gelingen. Die am Donnerstag vorgestellte Missbrauchs-Studie der Universität Paderborn habe bestätigt, dass es beim Missbrauch in der Kirche nicht um individuelles Fehlverhalten, sondern um institutionelles Versagen gehe, so Bentz am Freitag vor Medienvertretern in Paderborn.

Die gut 700 Seiten starke Studie werde vom Erzbistum und von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission unter Leitung von Oberstaatsanwältin Birgit Cerullies durchgearbeitet. Mit den Erkenntnissen solle die bisherige Aufarbeitung kritisch abgeglichen werden. Eine vertiefte Bewertung und mögliche Folgen sollen im späten Frühjahr formuliert werden.

Gleichzeitig bat Bentz „persönlich um Verzeihung – im Namen der Kirche von Paderborn“, auch wenn er wisse, dass die Kirche sich nicht von allen Betroffenen Verzeihung erhoffen könne. Bentz rief weitere Betroffene sexualisierter Gewalt auf, sich zu melden. Von Sonntag bis Dienstag soll die Studie an drei Orten im Erzbistum – in Dortmund, Schmallenberg und Rheda – durch Bistums- und Betroffenenvertreter vorgestellt werden.

Missbrauchstudie hier

🎥 „Schatten der Heimerziehung“ – Video zur Aufarbeitung historischer Erfahrungen

In diesem Videobeitrag wird ein persönlicher und kritischer Blick auf die Erfahrungen von Heimkindern in Heimerziehungseinrichtungen geworfen. Der Film thematisiert die langanhaltenden psychischen und sozialen Auswirkungen, die viele Betroffene im Verlauf ihres Lebens erlebt haben – und beleuchtet damit ein häufig tabuisiertes Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte.

In der Auseinandersetzung mit diesem Thema steht nicht nur die individuelle Biografie der Betroffenen im Mittelpunkt, sondern auch die Frage nach gesellschaftlicher Verantwortung, Aufarbeitung und Anerkennung des historischen Unrechts. Der Beitrag ergänzt unsere Arbeit auf sehka.org, indem er die Stimmen von Betroffenen hörbar macht und zur Reflexion über institutionelle Erziehungspraxis anregt.

Verschickungskinder: Missbrauch und Gewalt bei Kinderkuren

Verschickungskinder – Leid statt Erholung in der Kinderkur

Millionen Kinder wurden nach dem Krieg zum Aufpäppeln in Kur geschickt. Viele von ihnen wurden dort gequält und misshandelt – und leiden noch heute als Erwachsene. Sie haben Angst-, Schlaf- und Essstörungen, kämpfen mit Depressionen. Lange war über das Leid der Verschickungskinder wenig bekannt. Jetzt kommt allmählich Licht in dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 1990er wurden rund 15 Millionen Kinder in Kuren geschickt – die sogenannte „Verschickung“, eine meist sechswöchige Heimunterbringung: Die Kinder sollten aufgepäppelt werden. Hochphase sind die 1950er und 1960er Jahre. Schätzungsweise jedes fünfte Kind kam damals in Kur. Der Zweck: Die Kinder sollten aufgepäppelt werden. Hochphase sind die 50er- und 60er-Jahre …..

Hier finden Sie Links zu vielen Videos aus der Mediathek

Verschickungskinder: Missbrauch und Gewalt bei Kinderkuren

Verschickungskinder brechen ihr Schweigen

Verschickungskinder – Leid statt Erholung in der Kinderkur


Ehemalige Heimkinder- Angst vor der Pflege im Alter

https://www.deutschlandfunkkultur.de/heimkinder-psychische-folgen-altersheim-100.html

Gewalt in Pflegeeinrichtungen ist laut einer Befragung nicht selten. Viele Menschen haben deshalb Angst, in ein Altersheim zu müssen. Besonders einstigen Heim- und Verschickungskindern geht das oft so. Denn manche haben traumatisierende Erfahrungen gemacht.

Fast sechs Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. 800.000 von ihnen leben in Pflegeheimen, in denen es häufig an Personal mangelt. Vier von fünf Pflegeeinrichtungen konnten 2023 nicht mehr alle Leistungen erbringen. Dieses Problem hat sich seitdem verstärkt und wird auch in den nächsten Jahren weiterwachsen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt jährlich um mehr als 300.000.

Eine Frau, die als Kind in die Kinderheilanstalt „Waldhaus“ Bad Salzdetfurth geschickt wurde, hält in ihrer Wohnung eine historische Postkarte Anstalt, in der es in der Nachkriegszeit zu schweren Misshandlungen von Klein- und Schulkindern kam.

Immer mehr Druck auf dem Personal verstärkt auch die Gewalt in den Einrichtungen, die laut einer 2023 veröffentlichten Befragung der Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ keine Ausnahme ist. Menschen in Pflegeheimen würden regelmäßig Opfer von körperlichen Übergriffen, Freiheitsbeschränkungen, Vernachlässigung oder psychischer Gewalt.

Viele Menschen haben deshalb Angst, in ein Pflegeheim ziehen zu müssen, ganz besonders diejenigen, die schon als Kind Gewalt in Einrichtungen erfahren haben: Heim- oder auch Verschickungskinder.

Inhalt

Welche Gewalt haben Heim- und Verschickungskinder erlebt?

Viele der 700.000 bis 800.000 Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in Kinder- und Jugendheimen leben mussten, haben laut dem Runden Tisch Heimerziehung systematische Gewalt und großes Leid erlebt. Das betrifft auch die sogenannten Verschickungskinder. Damit sind die schätzungsweise 15 Millionen Kinder gemeint, die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und bis in die 1990er-Jahre in BRD und DDR in sogenannte Kinderkurheime entsandt wurden. Dort verbrachten die Kinder in der Regel sechs Wochen bis drei Monate.

Ziel der Jugend- und Gesundheitsbehörden war es, dass sich die Kinder in den Heimen erholen, zunehmen oder von Krankheiten genesen sollten. Doch inzwischen berichten Zehntausende Menschen, dass sie dort Gewalt, Esszwang, Briefzensur und mitunter drakonische Strafen erlebt hätten. Viele beschreiben ein Gefühl des Ausgeliefertseins und der Verlassenheit während ihres Aufenthalts.

Vier Personen mit Koffern und Taschen laufen einen Dorfpfad entlang auf ältere Fachwerkhäuser zu.

Die Verschickungskinder waren zwischen zwei und 14 Jahren alt. Die meisten von ihnen wurden kurz vor der Einschulung „verschickt“, wie es damals landläufig hieß. Die Jugendämter organisierten die Kuraufenthalte. Träger der Heime waren Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder Privatpersonen – das gesamte weltanschauliche und politische Spektrum wirkte am System der Kinderverschickung mit.

Ich habe dort alles durchgemacht, was man heutzutage unter Missbrauch versteht, körperliche Gewalt, auch sexuelle Gewalt.

Klaus K. über Erfahrungen in einem Jugendheim 1970

Wie Akten belegen, gingen die Behörden Beschwerden und Meldungen selten genauer nach. So kam es in den häufig unterbesetzten Heimen auch zu schwerem sexuellem Missbrauch und sogar Todesfällen. Ursachen waren Gewalt, auch unter den Kindern selbst, und eine mangelnde Aufsichtspflicht. Auch Erkrankungen der Kinder führten zu Todesfällen, über die die Erziehungsberechtigten teilweise erst nach dem Tod des Kindes informiert wurden. Die Heime selbst wurden häufig zu Seuchenherden, weil sich Krankheiten rasch unter den Kindern verbreiteten. Inzwischen sind auch Arzneimitteltests an Kurkindern belegt.

Warum fürchten sich Heim- und Verschickungskinder heute vor dem Altersheim?

Ehemalige Heim- und Verschickungskinder, die sexuellen Missbrauch, Schläge oder psychische Gewalt erlebt haben, möchten sich nie mehr so ausgeliefert und wehrlos fühlen wie damals als Kind im Heim. Sie fürchten eine erneute Situation der Fremdbestimmung durch feste Essens- und Schlafzeiten, durch Bevormundung, wenig Rücksichtnahme und wenig Sensibilität bei der körperlichen Pflege. Manche haben auch Angst vor erneuten körperlichen oder psychischen Misshandlungen.

Wenn Heim- und Verschickungskinder im Alter in ein Pflegeheim kommen, könne das für sie erneut traumatisierend sein, sagt Martina Böhmer Beraterin für Psychotraumatologie. „Wir wissen ja, dass ehemalige Heimkinder viel körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben. Und wenn sie jetzt wieder pflegebedürftig werden, muss man verstehen: Pflege passiert am Körper, die Menschen werden angefasst, wo sie gar nicht angefasst werden möchten, oder die Bettdecke wird aufgehoben und man liegt da nackt. Und all das kann diese alten Themen wieder aufbringen.“

Einige der Betroffenen sagen deshalb, dass sie vor einer Pflegeheimunterbringung ihr Leben lieber eigenmächtig beenden wollen.

Leeres Pflegebett auf einem Flur in einem Pflegeheim (Themenfoto vom 14.03.2023).

Laut einer Studie des „Zentrum für Qualität in der Pflege“ sind die Sorgen der Betroffenen nicht unbegründet: In vielen Einrichtungen würden Regeln ohne Zustimmung der Bewohner aufgestellt, wenig abgesprochen oder erklärt. Martina Böhmer hält Pflegeheime für ungeschützte Orte, die zu wenig kontrolliert würden. Fälle von Gewalt seien keine Einzelfälle, würden oft unter dem Deckmantel gehalten, Hilferufe nicht ernst genommen oder mit Alterserkrankungen verwechselt. Pflegewissenschaftler sprechen von einer „Unkultur des Wegschauens“.

Ob Einrichtungen gewaltfrei und traumasensibel arbeiten, das sei kaum sicherzustellen, so Martina Böhmer vom Verein Paula e. V.. Ihr Verein setzt sich für einen traumasensibleren Umgang in der Pflege ein. Doch die Zertifikate, die der Verein vergibt, würden von Einrichtungen nie angefragt, weil diese dafür das gesamte Einrichtungspersonal schulen müssten.

Versorgungsmöglichkeiten und -gefahren ehemaliger Heimkinder im Alter

„Dann stellt man sich mal vor, man sperrt mich … in ein Altenheim“

Forschungsprojekt: Psychosoziale Altersversorgung ehemaliger Heimkinder

Hintergrund

Zwischen den 1940er- und 1970er-Jahren in der damaligen Bundesrepublik Deutschland und bis 1989 in der DDR wurden in Heimen und sogenannten Fürsorgeeinrichtungen zahlreiche Kinder und Jugendliche in ihren grundlegenden Menschenrechten verletzt. Viele von ihnen erlebten Gewalt, Missbrauch und Demütigung. Die Folgen dieser Erfahrungen wirken bis heute fort – körperlich, psychisch und sozial.

Trotz dieser tiefgreifenden Traumatisierungen haben viele Betroffene über Jahrzehnte hinweg ohne nennenswerte Unterstützung von öffentlicher Seite überlebt. Sie verdienen nicht nur Anerkennung für ihr Leid, sondern auch für ihre beeindruckenden Bewältigungsleistungen. Dennoch zeigen sich gerade im Alter neue und komplexe Herausforderungen: Der Zugang zu Hilfs- und Pflegeangeboten ist für viele schwer, das Vertrauen in Institutionen oft erschüttert. Besonders die Angst vor Abhängigkeit oder erneuter Ohnmacht im Rahmen der pflegerischen Versorgung spielt dabei eine große Rolle.


Ziel des Projekts

Das Forschungsprojekt untersucht die Bedarfe ehemaliger Heimkinder mit sexualisierten Gewalterfahrungen im Hinblick auf eine angemessene psychosoziale Versorgung im Alter. Ziel ist es, zu verstehen,

  • welche besonderen Unterstützungsbedürfnisse und Barrieren es gibt,
  • wie Fachkräfte in der Altenhilfe und -pflege für diese sensiblen Themen sensibilisiert werden können, und
  • welche Formen von Unterstützung und Begleitung geeignet sind, um Betroffene im Alter bestmöglich zu stärken.

Darüber hinaus werden auf Grundlage der Forschungsergebnisse Weiterbildungskonzepte für Fachkräfte der Pflege und Sozialen Arbeit entwickelt. Parallel dazu entsteht eine Informationsbroschüre, die sich an Betroffene wie auch an Fachkräfte richtet.


Zentrale Fragestellungen

  • Welche spezifischen psychosozialen und pflegerischen Bedarfe haben ehemalige Heimkinder mit Gewalterfahrungen im Alter?
  • Wie können Fachkräfte in der Altenhilfe und -pflege für diese Themen geschult und sensibilisiert werden?

Im Mittelpunkt steht dabei ausdrücklich die subjektive Sicht der Betroffenen: Ihre Erfahrungen, Sorgen und Erwartungen sollen sichtbar gemacht und in die Entwicklung künftiger Unterstützungsangebote eingebunden werden.


Wissenschaftlicher Ansatz

Das Projekt legt besonderen Wert auf ein traumasensibles Forschungsdesign. Viele ehemalige Heimkinder haben frühe Bindungsabbrüche und schwere Gewalterfahrungen erlebt. Diese biografischen Belastungen werden methodisch und in der Ergebnisinterpretation berücksichtigt. Die Forschung erfolgt unter Einhaltung strenger ethischer Standards und auf Basis eines offiziellen Ethikvotums.


Projektdaten

  • Laufzeit: 01.08.2024 – 31.07.2026
  • Finanzierung: Über Mittel der Kommission
  • Projektleitung: Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner
  • Wissenschaftliche Mitarbeit: Marie Martensen, Senta Ebinger, Maite Gabriel

Bedeutung

Mit dem Projekt wird ein bisher wenig erforschtes, aber gesellschaftlich hochrelevantes Thema in den Fokus gerückt: die Lebenssituation und Versorgung ehemaliger Heimkinder im Alter. Es will nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Hilfen für Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und Betroffene bereitstellen – damit Würde, Sicherheit und Teilhabe im Alter für alle Menschen gewährleistet werden.


Studie dokumentiert Medikamentenmissbrauch an Heimkindern in NRW

In Kinderheimen und Psychiatrien wurden Kinder bis in die 1970er-Jahre systematisch sediert und zu Versuchsobjekten gemacht. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie, die das Land NRW 2022 in Auftrag gegeben hatte.

Thomas Frauendienst erzählt seine Geschichte mit fester Stimme. 1964 wurde er geboren, mit Fehlbildungen an den Füßen und Beeinträchtigungen. Er kam direkt nach der Geburt in ein Heim in Volmarstein bei Hagen, auf die Station „für Kinder zur besonderen Verwendung“, erzählt er. Viereinhalb Jahr später wurde er entlassen, zurück in seine Familie: „Ausgehungert, Haut und Knochen“, er konnte kaum sprechen und habe gar nicht gewusst, was Eltern oder Verwandte überhaupt sind. Erst viele Jahre später fand er heraus, dass er als kleines Kind unzählige Male operiert worden war. Er wurde als Nummer 2.033 geführt.

Frauendienst ist einer der Betroffenen, eines der Kinder, die zwischen 1946 und 1980 in einem Heim, einer Psychiatrie oder einer anderen Einrichtung waren. Dass diese Kinder oftmals Gewalt oder Unrecht erlebt haben, ist schon länger bekannt. Dass sie systematisch ruhiggestellt und für Impftests missbraucht worden sind, das wurde in den letzten Jahren erforscht.

Nun ist auf fast 260 Seiten das Leid dieser Menschen erfasst. Die Studie wurde vom Land in Auftrag gegeben und hat Medikamentenmissbrauch untersucht. Sie bezieht sich auf verschiedene Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der stationären Behindertenhilfe und Psychiatrien sowie Heilstätten und Kurheime in NRW.

Abschlussbericht der Studie

Betroffene im Mittelpunkt

Ein Fokus liegt dabei auf Betroffenen, die ihre Erlebnisse schildern. Zum Beispiel die Geschichte eines Betroffenen, die sich in den 1960er-Jahren abgespielt hat. Im Bericht steht, er sei mit elf Jahren ins Franz-Sales-Haus Essen gekommen und bis zu seinem 18. Geburtstag geblieben. Ihm sei bis ins Erwachsenenalter nicht klar gewesen, warum er in der Einrichtung war.

Vor seinem Aufenthalt wurde bei ihm eine Punktierung vorgenommen – eine Untersuchung, bei der Hirnwasser entnommen wurde und die er als traumatisch beschreibt, weil er dabei in einer Zwangsjacke fixiert worden sei. Das Ergebnis der Untersuchung: „Schwachsinnigkeit“. Der Betroffene berichtet von verschiedenen Medikamenten, die er einnehmen sollte. Er geht davon aus, dass es sich dabei um Medikamententests gehandelt haben muss. Und er berichtet, dass er täglich an Suizid gedacht habe.

Die Forschungsgruppe rund um Prof. Heiner Fangerau der Universität Düsseldorf hat auch Zeitzeugen interviewt, Akten ausgewertet und Online-Befragungen durchgeführt: „Wir finden in NRW, dass der missbräuchliche Missbrauch flächendeckend stattgefunden hat und vor allem umfangreich ist“, sagt Fangerau.

Rund 20 Prozent betroffenDie Studie kommt zu dem Schluss, dass missbräuchlicher Einsatz von Medikamenten in NRW in verschiedensten Einrichtungstypen verbreitet war. Es sei von einem flächendeckenden Phänomen auszugehen mit einem bedeutenden Ausmaß. Nach konservativer Schätzung seien 15 bis 20 Prozent der jungen Menschen, die in den Einrichtungen waren, von missbräuchlichem Medikamentenmissbrauch betroffen.

Einige Medikamente wurden zu Forschungszecken verabreicht und Kinder so zu medizinischen Versuchsobjekten gemacht, heißt es in einer Mitteilung des Sozialministeriums. Auch sei die Medikamentengabe oft mit Gewaltpraktiken verflochten gewesen.

Nicht nur Medikamententests

Zu Impfstofftests schreiben die Forschenden, dass in Heimen in NRW Impfstoffe – etwa gegen Kinderlähmung – getestet wurden. Auch Probeimpfungen gegen Pocken gab es.

Den Forschenden fielen noch zwei Vorgänge auf, die nur bedingt mit Medikamenteneinsatz zu tun haben: In Viersen-Süchteln wurden stereotaktische Operationen durchgeführt, also Eingriffe am Gehirn gegen psychische Erkrankungen. Und im Mädchenheim Ratingen fielen in den Akten reihenweise Blinddarmoperationen auf, die vermuten lassen, dass es sich dabei um verdeckte Sterilisationen gehandelt haben könnte.

Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte bei der Vorstellung der Studie Anteilnahme: „Man kann das ja gar nicht mit menschlichen Worten – auch ich nicht – beschreiben, was da in unseren Einrichtungen passiert ist“. Und bot eine Entschuldigung an:

Entschuldigung – und Entschädigung?

Das tut mir unheimlich leid, was damals passiert ist.Karl-Josef Laumann, NRW-Sozialminister

Bei den Entschädigungen unterscheiden sich die Erfahrungen der Betroffenen. In der Studie heißt es, einer habe für den Aufenthalt in einer Psychiatrie Entschädigung erhalten, nicht aber für die Medikamentenvergabe. Eine andere Betroffene geht davon aus, dass sich ihr Verfahren zu einer Opferentschädigungsrente noch über Jahre ziehen wird.Das Land NRW hat sich bereits seit 2019 am Fonds Heimerziehung und an der Stiftung Anerkennung und Hilfe beteiligt. Darüber haben rund 10.000 Personen eine Leistung erhalten, insgesamt sind 100 Millionen Euro an Betroffene gegangen. Deshalb seien zurzeit keine neuen Fonds vorgesehen, so Laumann.

Das aber, meint Sylvia Wagner, eine der Studienautorinnen, habe nicht den Medikamentenmissbrauch beinhaltet. Weil es noch keine gesicherten Erkenntnisse darüber gegeben habe: „Rein faktisch haben die Betroffenen für die medikamentöse Ruhigstellung oder den Missbrauch keinen Pfennig erhalten“, sagt sie.

Dabei bräuchten sie es, weil sie bis heute unter den Folgen litten. Dem stimmt auch Thomas Frauendienst zu. Er habe über den Fonds zwar Geld erhalten, allerdings sei ihm etwas abgezogen worden, weil ihm bereits die Kirche etwas zugesprochen hätte, sagt er. Die einmalige Zahlung würde aber nicht reichen: „Wenn zum Leid noch Armut dazukommt, dann wird es praktisch unerträglich.“

Die Geschichte derKinderkuren und Kinder-erholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945 –1989

Forschungsprojekt „Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945–1989“

Zusammenfassung:

Das unter Leitung von Prof. Dr. Alexander Nützenadel an der Humboldt-Universität durchgeführte Forschungsprojekt hat die Geschichte des Kinderkurwesen in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik im Zeitraum von 1945 bis 1989 umfassend erforscht. In dem jetzt vorgelegten Abschlussbericht werden die historischen Entwicklungsphasen und Grundstrukturen rekonstruiert und die maßgeblichen sozialpolitischen, rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen dargestellt. Auch die pädiatrischen und pädagogischen Konzepte, die für die Praxis des Kinderkurwesens eine wichtige Rolle spielten, werden untersucht. Der Bericht thematisiert zudem ausführlich die Verantwortung der beteiligten Institutionen und Akteure, darunter Heimträger, Entsendestellen, Heimpersonal und Aufsichtsbehörden.
Im Zuge der Recherchen konnten über 2.000 Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet identifiziert werden,die – in der Regel sechswöchige – Heil- und Erholungskuren für Kinder und Jugendliche durchführten.
Zwischen 1951 und 1990, so ein Ergebnis der Erhebungen, durchliefen zwischen 9,8 und 13,2 Millionen Kinder und Jugendliche Aufenthalte in Kinderkur- und -erholungsheimen.
Ein besonderes Augenmerk des Projektes lag auf der Untersuchung von Missständen, die während der Kuraufenthalte auftraten und deren historische Aufarbeitung heute von den Betroffenen gefordert wird. Die in vielen Quellen dokumentierten Missstände bezogen sich zum einen auf die Rahmenbedingungen, wie unzureichende räumliche und hygienische Verhältnisse, mangelnde Betreuung oder schlechte Verpflegung.
Zum anderen berichteten Zeitzeugen aber auch immer wieder von Schikanen und erzieherischen Zwangsmaßnahmen bis hin zu physischer, psychischer und auch sexualisierter Gewalt. Zudem herrschte vielerorts ein gravierender Mangel an pädagogischem Fachpersonal, so dass die Kinder durch nichtgeschultes Personal betreut werden mussten. Finanzielle Engpässe, unklare gesetzliche Regelungen und mangelndes Eingreifen der Aufsichtsbehörden waren weitere Ursachen für die Missstände. In der Praxis gab es jedoch große Unterschiede zwischen den Heimen. Neben negativen Erfahrungen berichteten viele Kinder auch von positiven Erinnerungen an ihren Kuraufenthalt.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Caritas, Diakonie und Deutsches Rotes Kreuz, die als freie Wohlfahrtsverbände zu den größten Heimträgern zählten. Ihre Rolle wird u.a. anhand ausgewählter Kureinrichtungen umfassend dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Deutschen Rentenversicherung und ihren Vorgängern, die nicht nur eigene Einrichtungen unterhielten, sondern vor allem durch die Finanzierung eines erheblichen Teils der Kurmaßnahmen über Jahrzehnte an der Durchführung von Kinderkuren beteiligt waren.
Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, sichtete das Forschungsteam Bestände aus rund 60 Archiven. Das schriftliche Archivmaterial wurde durch 35 ausführliche Oral-History-Interviews ergänzt, um die Erfahrungen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen und ihre Erinnerungen an die Kurpraxis und den Heimalltag berücksichtigen zu können.


Abschlussbericht in pdf

Verzeichnis der Kindererholungsheime