EKD löst Betroffenenbeirat auf – Mitglieder kritisieren Vorgehen

Die Beteiligung von Betroffenen bei der Aufarbeitung von Missbrauch in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist vorerst gescheitert.

Der vor sieben Monaten einberufene Betroffenenbeirat wurde aufgelöst, wie die Kirche am Montagabend mitteilte. Teile des Beirats kritisierten das Vorgehen der Kirche als einseitig. “Wir lassen uns nicht auflösen”, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Erklärung, die von vier der insgesamt zwölf Mitgliedern des Gremiums unterzeichnet wurde.

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In dem Schreiben erklären die Mitglieder weiter, mit dem einseitigen Schritt versuche sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen. Betroffenenbeteiligung brauche ein starkes Mandat, fachliche Begleitung und Transparenz. Entgegen eigener Verlautbarungen habe die EKD grundlegende Voraussetzungen für eine gelingende Betroffenenbeteiligung bis heute nicht geschaffen, kritisieren die vier Mitglieder. Die zwölf Mitglieder hätten diese Schritte immer wieder angemahnt.

Die EKD hatte in ihrer Pressemitteilung von Montagabend von einer Neuausrichtung der Betroffenenbeteiligung an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gesprochen. Nach den Rücktritten mehrerer Mitglieder und einem Antrag auf Auflösung aus dem Gremium heraus sei die bisherige Konzeption gescheitert. Die EKD plant nach eigener Darstellung, die Arbeit des bisherigen Gremiums zunächst auszusetzen und extern auszuwerten, um die Perspektive der Betroffenen künftig besser einzubeziehen. Auf der Grundlage der Evaluation sollten gemeinsam mit den ursprünglichen Mitgliedern des Betroffenenbeirats neue Formen der Beteiligung diskutiert werden.Interimslösung.

Um die laufenden Prozesse der Aufarbeitung und Prävention auf EKD-Ebene auch im Übergang voranzubringen, gebe es eine Interimslösung. Der Entscheidung für eine Neuausrichtung vorausgegangen seien mehrere Gespräche zwischen dem Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und den ehemaligen und verbliebenen Mitgliedern des Betroffenenbeirats. Diese hätten zu keinem Konsens geführt.

Dagegen sehen sich die vier Betroffenen des Beirats nicht ausreichend in die Entscheidung eingebunden und bezeichnen die Auflösung als einseitig. “Warum hat der Rat der EKD nicht beim Betroffenenbeirat nachgefragt, bevor er der Empfehlung des Beauftragtenrates gefolgt ist”, so Detlev Zander als Mitglied des Beirats. Man verlasse sich dort ganz auf das Urteil des Beauftragtenrates der EKD. Er fordere deshalb, auch den Beauftragtenrat pausieren zu lassen und zu evaluieren. Dort liege das eigentliche Problem. Sprecher des Beauftragtenrats ist der Braunschweiger Landesbischof Christoph Meyns.

Seit der Konstituierung des Betroffenenbeirats im September 2020 waren insgesamt fünf Mitglieder des zwölfköpfigen Gremiums zurückgetreten. Die extern durchgeführte Evaluation soll nach EKD-Angaben in diesem Jahr abgeschlossen sein.

https://www.katholisch.de/artikel/29795-ekd-loest-betroffenenbeirat-auf-mitglieder-kritisieren-vorgehen

Gute Ideen gemeinsam auf den Weg bringen

Wir freuen uns immer, wenn Orts- und Kreisverbände des DKSB’s mit Anregungen an uns herantreten. Auf so einer guten Idee basierte 2020 die Kampagne „Kinder sind unantastbar“.

Sie wurde auf Initiative des Ortsverbandes Würselen in Zusammenarbeit von Landesverband und zahlreichen Orts- und Kreisverbänden umgesetzt und fand viel Anklang. Als Selbsthilfsgruppe unterstützen wir das.

Jürgen von der Lippe, Dietmar Bär, Christine Urspruch und viele andere Prominente unterstützten die Kinderschutzbund-Kampagne gegen sexualisierte Gewalt . Die Idee wird mittlerweile von anderen Orts- und Landesverbänden des DKSB aufgenommen

Jahresbericht DKSB 2020

Stiftung Anerkennung und Hilfe: Meldefrist endet am 30.06.2021

Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ wendet sich an Menschen, die zwischen dem 23.05.1949 und dem 31.12.1975 (bezogen auf Unterbringungen in der ehemaligen DDR: 07.10.1949 bis 02.10.1990) als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrien leben mussten und dort Leid – und Unrecht ertragen mussten, welches für sie Folgen bis heute hat.

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Dazu gehören auch Unterbringungen von Hör- oder sehgeschädigten Kindern in Heimen, Internaten oder Pflegestellen in Verbindung mit dem Besuch einer entsprechenden Förderschule.

Wer sich hiervon betroffen fühlt und im Rheinland lebt, kann sich noch bis 30. Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR melden, um Leistungen der Stiftung zu beantragen.

Betroffene erhalten eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zur Anerkennung von erlittenem Unrecht und zur Linderung der Folgewirkungen. Wer in den Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.

Viele Menschen, die heute im Rheinland leben, haben sich noch nicht bei uns gemeldet.

Helfen Sie bitte mit und geben diese Information an die Betroffenen weiter.

Melden Sie sich bitte telefonisch: 0221-8095001 oder mit einer E-Mail: annerkennung-hilfe@lvr.de

Mehr Informationen unter: www.anerkennung-hilfe.lvr.de

LVR-Ratgeber informiert über Hilfen für Opfer von Gewalt

LVR-Ratgeber informiert über Hilfen für Opfer von GewaltService-Telefon für Betroffene: 0800 6546546Rheinland, 26. April 2021.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat neue Auflagen des Ratgebers für Opfer von Gewalttaten herausgegeben.

Neben deutsch, englisch, niederländisch und türkisch ist dieser jetzt auch in arabischer, französischer, polnischer und russischer Sprache unter www.opferentschaedigung.lvr.de als kostenloser und barrierefreier Download verfügbar.

Opfer von Gewalt sind nach der Tat häufig auf Schutz und praktische Hilfe angewiesen. Der Ratgeber informiert über die Folgen von Gewalt, stellt Hilfen zur Verarbeitung der Situation dar und bündelt Informationen über gesetzliche Voraussetzungen des Opferentschädigungsrechtes.

Ein Adressverzeichnis nennt Ansprechpersonen vor Ort für ganz Nordrhein-Westfalen (NRW).Der LVR ist im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts für die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten im Auftrag des Landes NRW zuständig und arbeitet dazu mit der Polizei, aber auch mit nichtstaatlichen Organisationen wie dem Weißen Ring e.V., zusammen. Betroffenen sowie deren Angehörigen steht die kostenlose Telefonnummer 0800 6546546 zur Verfügung.

Ein wichtiges Ziel der Opferentschädigung ist es, die unmittelbaren körperlichen und seelischen Folgen einer Gewalttat abzumildern oder bestenfalls bei deren vollständiger Überwindung zu unterstützen, zum Beispiel durch Finanzierung von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen.

Neben den Betroffenen können auch ihre Hinterbliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen Entschädigungsleistungen beantragen.

Wichtiger Hinweis vom LVR

Stiftung Anerkennung und Hilfe: Antragsfrist endet im Juni

Betroffene aus Psychiatrie und Behindertenhilfe können sich noch bis Ende Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR melden, um finanzielle Leistungen zu erhalten

Köln. 21. April 2021. Sie wurden geschlagen, zum Essen gezwungen und mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den 50er- bis 70er-Jahren in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Kliniken lebten, haben oft unfassbares Leid und Unrecht erfahren. Viele von ihnen leiden bis heute unter den Folgen der seelischen und körperlichen Grausamkeiten.

Die von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Stiftung Anerkennung und Hilfe, an der sich auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) beteiligt, zahlt betroffenen Menschen Geld zur Linderung der Folgewirkungen. Auch wer arbeiten musste, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, kann finanzielle Leistungen erhalten. Nun ist das Ende der Antragsfrist auf Leistungen der Stiftung in Sicht: Zum 30. Juni 2021 endet diese endgültig. Alle bis dahin eingehenden Anträge können noch bearbeitet werden. Meldungen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

„Nach der jüngsten Verlängerung der Anmeldefrist, für die wir uns sehr eingesetzt haben, naht nun deren Ende“, sagt LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr. „Viele Menschen haben sich noch nicht bei uns gemeldet. Sie möchte ich ermutigen, dies noch bis Ende Juni zu tun“, so Bahr weiter.

Für alle Menschen, die heute im Rheinland leben, ist die Anlauf- und Beratungsstelle beim LVR die richtige Adresse. Unter der Telefonnummer 0221 809-5001 sowie auf der Internetseite www.anerkennung-hilfe.lvr.de erhalten sie alle Informationen.

Betroffene bekommen eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zur Anerkennung von erlittenem Unrecht und zur Linderung der Folgewirkungen. Wer in den Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.

Rund 1.900 Menschen aus dem rheinischen Landesteil haben sich bis heute bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR gemeldet. 1.600 von ihnen haben über 15 Millionen Euro aus der Stiftung erhalten. Hiervon wurden rund 12 Millionen Euro als Anerkennung für erlittenes Unrecht und die Linderung der Folgewirkungen gezahlt. Über 3 Millionen Euro sind Rentenersatzleistungen.

Gutachten vorgstellt

Das Missbrauchsgutachten aus Köln liefert bei Weitem nicht die Erkenntnisse, die eine umfassende Aufarbeitung braucht. Es ist allenfalls ein Anfang.

Hier das Gutachten mit seinen langen Namen

Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichendes Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen durch Kleriker oder sonstige pastorale Mitarbeitende des Erzbistums Köln im Zeitraum von 1975 bis 2018″

Einladung zum Gespräch

Heute Abend habe ich als Sozialausschussvorsitzende und für den Bereich Soziales verantwortliche stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Städteregionstag gemeinsam mit Astrid E. Siemens ein Gespräch mit Christoph Simon und Lars Abelshausen geführt, die uns die Selbsthilfegruppe ehemaliger Heimkinder in der Städteregion Aachen vorgestellt haben.

Insbesondere in den Jahren 1949 bis 1975 kam es in der BRD zu physischen und psychischen Misshandlungen von Heimkindern. Betroffene, übrigens auch diejenigen, die nach diesem Zeitraum in Kinder- und Jugendheim lebten, können hier auf Facebook oder über die Homepage www.sehka.org Kontakt mit der Selbsthilfegruppe aufnehmen.

Janine Köster, SPD-Fraktion Städtregion Aachen, Vorsitzende des Sozialausschuss am 01.02.2021 auf Facebook

Ehemalige Klosterkinder

Wir möchten auf eine weitere Selbsthilfegruppe in Aachen hinweisen.

Mit Herrn Rothkopf kooperieren wir.

https://www.shg-ehemalige-klosterkinder.de/

Das erste Ziel unserer Arbeit in der Selbsthilfegruppe ehemalige Klosterkinder ist:

Wir sind Ansprechpartner für ehemalige Internatskinder (gehörlose) in unserem Einzugsgebiet (Die Kreise: Aachen, Düren, Heinsberg, Mönchengladbach, Viersen und Krefeld – Wohngebiet der ehemalige Klosterkinder)

In enger Kooperation mit dem Sozialdienst des Hörgeschädigtenzentrum (HGZ), Aachen, der Kath. Gehörlosenseelsorge des Bistums Aachen und der evangelische Gehörlosenseelsorge.Beratungszeiten nach Vereinbarung.

Wir sind sind für die Gehörlosen bei ihrem Vereinsleben, Seniorentreff, Frauentreff und Treffen der Sportvereine in den angemieteten Räumen im Hörgeschädigtenzentrum , Aachen (HGZ) und auch per E-Mail, Messenger oder Fax zu erreichen.

Wir mochten die Isolation und das Unverstanden sein, das viele von uns empfinden, durchbrechen, indem wir uns austauschen und gegenseitig unterstützen.

Da der größte Teil der ehemaligen Internatskinder sind über 60 Jahre alt sind, entsteht jetzt im Alter die Bedrohung einer erneuten Heimunterbringung – im Alten- oder Pflegeheim. Über diese Ängste kann man sich nur mit ebenfalls Betroffenen austauschen.In den nächsten 25 – 30 Jahre lebt fast keiner mehr von den Kinderr aus dem ehemaligen Kloster zum Armen Kinde Jesu, der Vor – und Nachkriegszeit. Von daher ist es wichtig, weil in der Gruppe nur gebärdensprachliche kommuniziert wird, in der Deutsche Gebärdensprache (DGS), ohne Gebärdensprachdolmetscher und so die Erinnerung für die nächste Generation wachgehalzen wird, in Ausstellung, Dokumentation und Videos.– einmal im Monat ein Treffen im HGZ (siehe Treffpunkt)

Im Treffen sind vor allem Menschen organisiert, die in der Zeit von 1935 bis 1980 im Internat des Klosters gelebt haben und auch in der umliegenden Pflegefamilien bzw. bei Pflegeltern.

Das Ziel: Auswertung des Fotos und der Namensuche.

– Bilder, Dokumente aus dem Archiv verarbeiten für Vorträge, Präsentation, Ausstellungen und auch Videodreharbeiten mit Zeitzeugen.

– Ausgangspunkt für den Treffpunkt und Austausch war das Unrecht und die massiven Menschenrechtsverletzungen, die den ehemaligen Heimkindern und Pflegekindern in der Zeit im Kloster und bei den Pflegeeltern widerfahren sind.

– Beratung und Hilfe mit den seelischen Problemen,

– Der offene Treffpunkt setzt sich dafür ein, die unwürdigen und menschenverachtenden Erziehungspraktiken der schwarzen Pädagogik im Kloster und bei den Pflegeltern öffentlich zu machen.

– Der Treffpunkt ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

– Darüber hinaus möchten wir ehemaligen Heim – und Pflegekinder auf verschiedenen Ebenen Informationen und Hilfen zur Selbsthilfe zur Verfügung stellen.

– Wir glauben sowohl im internen wie im externen Bereich an einen menschenwürdigen Umgang und möglichst offenen Dialog miteinander.

– Wir streben an, allen ehemaligen Heim- und Pflegekindern Mut zu machen, sich mit ihrer eigenen Geschichte zu befassen und diese nach außen zu tragen.