Missbrauch: Evangelische Kirche regelt Leistungen für Betroffene neu

Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt sollen auch in der Evangelischen Kirche in Deutschland einheitlich geregelt werden. Dafür wurde nun eine sogenannte Musterordnung veröffentlicht.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt einheitlich regeln. Dazu veröffentlichte sie am Dienstag eine Musterordnung, der die 20 evangelischen Gliedkirchen in Deutschland in der vergangenen Woche zugestimmt haben, wie die EKD mitteilte. „Mit der Musterordnung können wir den Anspruch, den Betroffene auf transparente vergleichbare Verfahren in allen Landeskirchen haben, künftig besser gerecht werden“, sagte der Sprecher des Beauftragtenrats der EKD, Landesbischof Christoph Meyns.

Auch die Höhe der Anerkennungsleistungen wird damit einheitlich geregelt. Die Musterordnung sieht vor, dass die Höhe der Leistung grundsätzlich mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 EUR betragen soll. Innerhalb dieses grundsätzlichen Rahmens soll sich die Höhe an von staatlichen Gerichten zuerkannten Schmerzensgeldzahlungen in vergleichbaren Fällen orientieren. Eine ähnliche Regelung hat auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) für Anerkennungsleistungen getroffen.

In der evangelischen Musterordnung steht zudem, die Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts seien freiwillig und auf eine Wirkung in der Zukunft ausgerichtet. Sie würden einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt.

Umstieg auf individuelle Leistungen

Laut EKD haben bereits im vergangenen Jahr Landeskirchen, die bislang pauschale Anerkennungsleistungen ausgezahlt haben, damit begonnen, auf individuelle Leistungen umzustellen. Betroffene, die in der Vergangenheit eine Pauschalleistung erhalten hätten und nun eine höhere individuelle Leistung erhalten könnten, seien informiert worden. Seit 2012 sind nach Angaben der EKD von den Landeskirchen rund acht Millionen Euro an Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erbracht worden.

Die Landeskirchen werden die „Unabhängigen Kommissionen“, die bisher für Anträge auf Anerkennungsleistungen zuständig waren, in „Anerkennungskommissionen“ umbenennen. Auch die Voraussetzungen für eine Anerkennungsleistung seien präzisiert und transparenter dargestellt worden. Eine Beweislast für die Betroffenen werde es dabei ausdrücklich nicht geben, hieß es weiter.

Das aktuelle Anerkennungsverfahren der DBK läuft seit Jahresbeginn. Auf ihrer Herbstversammlung vor einem Jahr in Fulda hatten sich die Bischöfe auf deutlich höhere Anerkennungsleistungen geeinigt. Bis dahin hatte die DBK in der Regel bis zu 5.000 Euro pro Fall empfohlen. Über die neuen Beträge entscheidet nun die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), ein Gremium aus externen Fachleuten, das unabhängig von den Bischöfen arbeitet. Es soll sich an Schmerzensgeld-Urteilen staatlicher Gerichte orientieren, was auf Summen bis zu 50.000 Euro hinauslaufen könnte. Zuletzt hatte es Kritik des Betroffenenbeirats der Bischofskonferenz am bisherigen Verfahren gegeben. Bei ihrer diesjährigen Herbstvollversammlung kündigten die Bischöfe an, grundsätzlich am aktuellen Verfahren festhalten zu wollen. (tmg/epd)

https://www.katholisch.de/artikel/31428-missbrauch-evangelische-kirche-regelt-leistungen-fuer-betroffene-neu

https://www.ekd.de/evangelische-kirche-sorgt-fuer-vergleichbare-verfahren-68458.htm

https://www.anlaufstelle.help/

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