Missbrauchs-Gutachten für das Bistum Münster: Bischöfe haben versagt

Ehemalige und heute noch aktive Kirchenverantwortliche haben nach dem Missbrauchs-Gutachten für das Bistum Münster große Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen begangen. Die Bischöfe Michael Keller (Amtszeit 1947-1961), Joseph Höffner (1962-1969), Heinrich Tenhumberg (1969-1979) und Reinhard Lettmann (1980-2008) hätten verurteilte Geistliche immer wieder in der Seelsorge eingesetzt und damit weitere Taten ermöglicht, heißt es in der am Montag von der Universität Münster vorgestellten Untersuchung.

610 Menschen von Missbrauch betroffen

Die Untersuchung zählt nach Auswertungen von Akten und Betroffenen-Interviews 610 Betroffene und 196 Beschuldigte zwischen 1945 und 2020. Damit liegt die Zahl der Beschuldigten um ein Drittel höher als in der 2018 vorgestellten MHG-Studie der Bischofskonferenz. Die Gründe seien, dass Zeitraum und Methoden variierten und sich weitere Betroffene gemeldet hätten.

Missbrauchsvorwürfe betreffen 4,1 Prozent aller Priester zwischen 1945 und 2020. 40 Prozent der Beschuldigten seien Mehrfachtäter. Neun von zehn Beschuldigten hätten keine strafrechtlichen Konsequenzen erfahren.

Kirche ist Täterorganisation

Teils seien Täter in andere Bistümer oder ins Ausland versetzt worden, so die Forschenden. Die Flucht in andere Staaten sei durch kirchliche Netzwerke wie Caritas International gelungen. Höffner habe beim Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) Kontakte ins Ausland geknüpft.

“Die katholische Kirche ist Täterorganisation”, sagte Großbölting. Auch Laien hätten einen Priester als “heiligen Mann” betrachtet und zur Vertuschung beigetragen. Er kritisierte, dass die Aufarbeitung nur durch Druck von außen erfolgt. Neben den inzwischen umgesetzten Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung müsse im Bistum nun auch eine Debatte über die Machtstrukturen folgen. Betroffene beklagten immer wieder auch Defizite in der Kommunikation des Bistums mit ihnen.

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