Ablehnung durch den Fond

Sehr geehrter Herr G., sehr geehrter Herr S.,

Herr M./LVR hat Ihren Antrag auf Förderung Ihrer in Gründung befindlichen Selbsthilfegruppe an mich weitergeleitet.

Ihr Engagement, eine Selbsthilfegruppe für ehemalige Heimkinder zu gründen, ist überaus anerkennenswert.

Der Lenkungsausschuss des Fonds Heimerziehung West hat in seiner Sitzung vom 29.02.12 beschlossen, dass die Entscheidung über die Verfahrensweise in Bezug auf Maßnahmen zur überindividuellen Aufarbeitung für das Jahr 2012 zurückgestellt wird.

Die Förderung einer Selbsthilfegruppe aus dem Fonds Heimerziehung West ist daher -jedenfalls derzeit – nicht möglich. (Anmerkg: erst im Jahr 2020 für den LVR)

Ich bedauere, Ihnen keine andere Antwort zukommen lassen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. G.C.

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 403 Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung

Wir haben ohne finanzielle Unterstützung weiter gemacht und viele Ratsuchende auf eigene Kosten bis heute unterstützt.

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