LVR fördert Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder

03. Februar 2025 | Jugend

Finanzielle Unterstützung für selbstorganisierte Initiativen von Menschen, die Leid und Unrecht in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe oder der Psychiatrie im Rheinland erlitten haben

Köln, 3. Februar 2025. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt bereits seit 2020 Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder im Rheinland durch eine finanzielle Förderung. Selbstorganisierte Initiativen sollen so langfristig und nachhaltig stabilisiert werden. In 2025 und 2026 stellt der LVR hierzu jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.

Viele Kinder und Jugendliche haben während der 1950er- bis 1970er-Jahre in Heimen der Jugend- und Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie Unrecht erlebt. Zu diesen Erlebnissen gehören sexueller Missbrauch und andere Formen der Misshandlung. Häufige Folgen dieser oft traumatischen Erfahrungen sind unter anderem soziale Unsicherheiten, Ängste, Armut, Einsamkeit und Sucht.

In einigen Städten haben sich betroffene Menschen in Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen und seit 2020 mehrfach eine finanzielle Unterstützung durch den LVR erhalten. Sie tauschen sich über ihre Erfahrungen aus, unterstützen sich in schwierigen Angelegenheiten oder organisieren gemeinsame Unternehmungen. „Ich bin davon überzeugt, dass Selbsthilfe oft die beste Hilfe ist. Sie kann viel dazu beitragen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten. Ehemalige Heimkinder, die sich bereits in der Selbsthilfe engagieren, wollen wir fördern. Diejenigen, die sich künftig engagieren wollen, möchten wir darin gerne bestärken“, sagt LVR-Jugenddezernent Knut Dannat.

Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder können Fördermittel beim LVR schriftlich beantragen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass es sich um eine Initiative von und für Menschen handelt, die in der Vergangenheit in Einrichtungen der Jugend- und/oder Behindertenhilfe, Psychiatrien oder Heilpädagogischen Einrichtungen gelebt haben. Der Antrag muss für die Förderjahre 2025 und 2026 jeweils bis zum 1. März vorliegen. Weitere Informationen sind auf der LVR-Website zu finden.

Anmerkungen zu Beschlüsse des Gremiums Landesjugendhilfeausschuss
öffentlich offene Beschlüsse vom 06.02.2025

Der Landschaftsverband Rheinland
stellt in Fortführung des Antrags
14/307 erneut Fördermittel zur Verfü-
gung für rheinische Selbsthilfeprojekte
ehemaliger Heimkinder und Menschen,
die in Psychiatrie und Behindertenhilfe
in der Zeit von 1949 bis 1975 Unrecht
und Leid erfahren haben. Hierzu wer-
den in den Jahren 2024, 2025 und
2026 jeweils 200.000 Euro (insgesamt
600.000 Euro) bereitgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ent-
sprechende Förderrichtlinien zu erar-
beiten, die der Vertretung zur Be-
schlussfassung vorgelegt werden.

Unabhängig von den in Punkt 1 des
Beschlussvorschlages zu beschließen-
den Mitteln wird die Verwaltung aufge-
fordert, sich sowohl beim Bund als
auch im Land dafür einzusetzen, dass
die finanzielle Unterstützung der
Selbsthilfeprojekte im Sinne der bishe-
rigen Stiftung fortgesetzt wird.

Der LA hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die
Punkte 1 und 2 beschlossen.
Die LVers hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 be-
schlossen, die zur Verfügung stehenden Mittel
von jeweils 200.000 EUR für die Jahre 2024,
2025 und 2026 um die Hälfte zu kürzen. Es wer-
den somit in den Jahren 2024, 2025 und 2026 je-
weils 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Zu Punkt 3 hat das LVR-Landesjugendamt Rhein-
land im Rahmen der BAGLJÄ eine Abfrage gestar-
tet, wie sich die Situation in den einzelnen Bun-
desländern darstellt

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