Stiftung Anerkennung und Hilfe: Antragsfrist endet im Juni
Betroffene aus Psychiatrie und Behindertenhilfe können sich noch bis Ende Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR melden, um finanzielle Leistungen zu erhalten
Köln. 21. April 2021. Sie wurden geschlagen, zum Essen gezwungen und mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den 50er- bis 70er-Jahren in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Kliniken lebten, haben oft unfassbares Leid und Unrecht erfahren. Viele von ihnen leiden bis heute unter den Folgen der seelischen und körperlichen Grausamkeiten.
Die von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Stiftung Anerkennung und Hilfe, an der sich auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) beteiligt, zahlt betroffenen Menschen Geld zur Linderung der Folgewirkungen. Auch wer arbeiten musste, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, kann finanzielle Leistungen erhalten. Nun ist das Ende der Antragsfrist auf Leistungen der Stiftung in Sicht: Zum 30. Juni 2021 endet diese endgültig. Alle bis dahin eingehenden Anträge können noch bearbeitet werden. Meldungen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
„Nach der jüngsten Verlängerung der Anmeldefrist, für die wir uns sehr eingesetzt haben, naht nun deren Ende“, sagt LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr. „Viele Menschen haben sich noch nicht bei uns gemeldet. Sie möchte ich ermutigen, dies noch bis Ende Juni zu tun“, so Bahr weiter.
Für alle Menschen, die heute im Rheinland leben, ist die Anlauf- und Beratungsstelle beim LVR die richtige Adresse. Unter der Telefonnummer 0221 809-5001 sowie auf der Internetseite www.anerkennung-hilfe.lvr.de erhalten sie alle Informationen.
Betroffene bekommen eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zur Anerkennung von erlittenem Unrecht und zur Linderung der Folgewirkungen. Wer in den Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.
Rund 1.900 Menschen aus dem rheinischen Landesteil haben sich bis heute bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR gemeldet. 1.600 von ihnen haben über 15 Millionen Euro aus der Stiftung erhalten. Hiervon wurden rund 12 Millionen Euro als Anerkennung für erlittenes Unrecht und die Linderung der Folgewirkungen gezahlt. Über 3 Millionen Euro sind Rentenersatzleistungen.