Verschickungskinder: Missbrauch und Gewalt bei Kinderkuren

Verschickungskinder – Leid statt Erholung in der Kinderkur

Millionen Kinder wurden nach dem Krieg zum Aufpäppeln in Kur geschickt. Viele von ihnen wurden dort gequält und misshandelt – und leiden noch heute als Erwachsene. Sie haben Angst-, Schlaf- und Essstörungen, kämpfen mit Depressionen. Lange war über das Leid der Verschickungskinder wenig bekannt. Jetzt kommt allmählich Licht in dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 1990er wurden rund 15 Millionen Kinder in Kuren geschickt – die sogenannte „Verschickung“, eine meist sechswöchige Heimunterbringung: Die Kinder sollten aufgepäppelt werden. Hochphase sind die 1950er und 1960er Jahre. Schätzungsweise jedes fünfte Kind kam damals in Kur. Der Zweck: Die Kinder sollten aufgepäppelt werden. Hochphase sind die 50er- und 60er-Jahre …..

Hier finden Sie Links zu vielen Videos aus der Mediathek

Verschickungskinder: Missbrauch und Gewalt bei Kinderkuren

Verschickungskinder brechen ihr Schweigen

Verschickungskinder – Leid statt Erholung in der Kinderkur


Ehemalige Heimkinder- Angst vor der Pflege im Alter

https://www.deutschlandfunkkultur.de/heimkinder-psychische-folgen-altersheim-100.html

Gewalt in Pflegeeinrichtungen ist laut einer Befragung nicht selten. Viele Menschen haben deshalb Angst, in ein Altersheim zu müssen. Besonders einstigen Heim- und Verschickungskindern geht das oft so. Denn manche haben traumatisierende Erfahrungen gemacht.

Fast sechs Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. 800.000 von ihnen leben in Pflegeheimen, in denen es häufig an Personal mangelt. Vier von fünf Pflegeeinrichtungen konnten 2023 nicht mehr alle Leistungen erbringen. Dieses Problem hat sich seitdem verstärkt und wird auch in den nächsten Jahren weiterwachsen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt jährlich um mehr als 300.000.

Eine Frau, die als Kind in die Kinderheilanstalt „Waldhaus“ Bad Salzdetfurth geschickt wurde, hält in ihrer Wohnung eine historische Postkarte Anstalt, in der es in der Nachkriegszeit zu schweren Misshandlungen von Klein- und Schulkindern kam.

Immer mehr Druck auf dem Personal verstärkt auch die Gewalt in den Einrichtungen, die laut einer 2023 veröffentlichten Befragung der Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ keine Ausnahme ist. Menschen in Pflegeheimen würden regelmäßig Opfer von körperlichen Übergriffen, Freiheitsbeschränkungen, Vernachlässigung oder psychischer Gewalt.

Viele Menschen haben deshalb Angst, in ein Pflegeheim ziehen zu müssen, ganz besonders diejenigen, die schon als Kind Gewalt in Einrichtungen erfahren haben: Heim- oder auch Verschickungskinder.

Inhalt

Welche Gewalt haben Heim- und Verschickungskinder erlebt?

Viele der 700.000 bis 800.000 Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in Kinder- und Jugendheimen leben mussten, haben laut dem Runden Tisch Heimerziehung systematische Gewalt und großes Leid erlebt. Das betrifft auch die sogenannten Verschickungskinder. Damit sind die schätzungsweise 15 Millionen Kinder gemeint, die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und bis in die 1990er-Jahre in BRD und DDR in sogenannte Kinderkurheime entsandt wurden. Dort verbrachten die Kinder in der Regel sechs Wochen bis drei Monate.

Ziel der Jugend- und Gesundheitsbehörden war es, dass sich die Kinder in den Heimen erholen, zunehmen oder von Krankheiten genesen sollten. Doch inzwischen berichten Zehntausende Menschen, dass sie dort Gewalt, Esszwang, Briefzensur und mitunter drakonische Strafen erlebt hätten. Viele beschreiben ein Gefühl des Ausgeliefertseins und der Verlassenheit während ihres Aufenthalts.

Vier Personen mit Koffern und Taschen laufen einen Dorfpfad entlang auf ältere Fachwerkhäuser zu.

Die Verschickungskinder waren zwischen zwei und 14 Jahren alt. Die meisten von ihnen wurden kurz vor der Einschulung „verschickt“, wie es damals landläufig hieß. Die Jugendämter organisierten die Kuraufenthalte. Träger der Heime waren Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder Privatpersonen – das gesamte weltanschauliche und politische Spektrum wirkte am System der Kinderverschickung mit.

Ich habe dort alles durchgemacht, was man heutzutage unter Missbrauch versteht, körperliche Gewalt, auch sexuelle Gewalt.

Klaus K. über Erfahrungen in einem Jugendheim 1970

Wie Akten belegen, gingen die Behörden Beschwerden und Meldungen selten genauer nach. So kam es in den häufig unterbesetzten Heimen auch zu schwerem sexuellem Missbrauch und sogar Todesfällen. Ursachen waren Gewalt, auch unter den Kindern selbst, und eine mangelnde Aufsichtspflicht. Auch Erkrankungen der Kinder führten zu Todesfällen, über die die Erziehungsberechtigten teilweise erst nach dem Tod des Kindes informiert wurden. Die Heime selbst wurden häufig zu Seuchenherden, weil sich Krankheiten rasch unter den Kindern verbreiteten. Inzwischen sind auch Arzneimitteltests an Kurkindern belegt.

Warum fürchten sich Heim- und Verschickungskinder heute vor dem Altersheim?

Ehemalige Heim- und Verschickungskinder, die sexuellen Missbrauch, Schläge oder psychische Gewalt erlebt haben, möchten sich nie mehr so ausgeliefert und wehrlos fühlen wie damals als Kind im Heim. Sie fürchten eine erneute Situation der Fremdbestimmung durch feste Essens- und Schlafzeiten, durch Bevormundung, wenig Rücksichtnahme und wenig Sensibilität bei der körperlichen Pflege. Manche haben auch Angst vor erneuten körperlichen oder psychischen Misshandlungen.

Wenn Heim- und Verschickungskinder im Alter in ein Pflegeheim kommen, könne das für sie erneut traumatisierend sein, sagt Martina Böhmer Beraterin für Psychotraumatologie. „Wir wissen ja, dass ehemalige Heimkinder viel körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben. Und wenn sie jetzt wieder pflegebedürftig werden, muss man verstehen: Pflege passiert am Körper, die Menschen werden angefasst, wo sie gar nicht angefasst werden möchten, oder die Bettdecke wird aufgehoben und man liegt da nackt. Und all das kann diese alten Themen wieder aufbringen.“

Einige der Betroffenen sagen deshalb, dass sie vor einer Pflegeheimunterbringung ihr Leben lieber eigenmächtig beenden wollen.

Leeres Pflegebett auf einem Flur in einem Pflegeheim (Themenfoto vom 14.03.2023).

Laut einer Studie des „Zentrum für Qualität in der Pflege“ sind die Sorgen der Betroffenen nicht unbegründet: In vielen Einrichtungen würden Regeln ohne Zustimmung der Bewohner aufgestellt, wenig abgesprochen oder erklärt. Martina Böhmer hält Pflegeheime für ungeschützte Orte, die zu wenig kontrolliert würden. Fälle von Gewalt seien keine Einzelfälle, würden oft unter dem Deckmantel gehalten, Hilferufe nicht ernst genommen oder mit Alterserkrankungen verwechselt. Pflegewissenschaftler sprechen von einer „Unkultur des Wegschauens“.

Ob Einrichtungen gewaltfrei und traumasensibel arbeiten, das sei kaum sicherzustellen, so Martina Böhmer vom Verein Paula e. V.. Ihr Verein setzt sich für einen traumasensibleren Umgang in der Pflege ein. Doch die Zertifikate, die der Verein vergibt, würden von Einrichtungen nie angefragt, weil diese dafür das gesamte Einrichtungspersonal schulen müssten.

Versorgungsmöglichkeiten und -gefahren ehemaliger Heimkinder im Alter

„Dann stellt man sich mal vor, man sperrt mich … in ein Altenheim“

Forschungsprojekt: Psychosoziale Altersversorgung ehemaliger Heimkinder

Hintergrund

Zwischen den 1940er- und 1970er-Jahren in der damaligen Bundesrepublik Deutschland und bis 1989 in der DDR wurden in Heimen und sogenannten Fürsorgeeinrichtungen zahlreiche Kinder und Jugendliche in ihren grundlegenden Menschenrechten verletzt. Viele von ihnen erlebten Gewalt, Missbrauch und Demütigung. Die Folgen dieser Erfahrungen wirken bis heute fort – körperlich, psychisch und sozial.

Trotz dieser tiefgreifenden Traumatisierungen haben viele Betroffene über Jahrzehnte hinweg ohne nennenswerte Unterstützung von öffentlicher Seite überlebt. Sie verdienen nicht nur Anerkennung für ihr Leid, sondern auch für ihre beeindruckenden Bewältigungsleistungen. Dennoch zeigen sich gerade im Alter neue und komplexe Herausforderungen: Der Zugang zu Hilfs- und Pflegeangeboten ist für viele schwer, das Vertrauen in Institutionen oft erschüttert. Besonders die Angst vor Abhängigkeit oder erneuter Ohnmacht im Rahmen der pflegerischen Versorgung spielt dabei eine große Rolle.


Ziel des Projekts

Das Forschungsprojekt untersucht die Bedarfe ehemaliger Heimkinder mit sexualisierten Gewalterfahrungen im Hinblick auf eine angemessene psychosoziale Versorgung im Alter. Ziel ist es, zu verstehen,

  • welche besonderen Unterstützungsbedürfnisse und Barrieren es gibt,
  • wie Fachkräfte in der Altenhilfe und -pflege für diese sensiblen Themen sensibilisiert werden können, und
  • welche Formen von Unterstützung und Begleitung geeignet sind, um Betroffene im Alter bestmöglich zu stärken.

Darüber hinaus werden auf Grundlage der Forschungsergebnisse Weiterbildungskonzepte für Fachkräfte der Pflege und Sozialen Arbeit entwickelt. Parallel dazu entsteht eine Informationsbroschüre, die sich an Betroffene wie auch an Fachkräfte richtet.


Zentrale Fragestellungen

  • Welche spezifischen psychosozialen und pflegerischen Bedarfe haben ehemalige Heimkinder mit Gewalterfahrungen im Alter?
  • Wie können Fachkräfte in der Altenhilfe und -pflege für diese Themen geschult und sensibilisiert werden?

Im Mittelpunkt steht dabei ausdrücklich die subjektive Sicht der Betroffenen: Ihre Erfahrungen, Sorgen und Erwartungen sollen sichtbar gemacht und in die Entwicklung künftiger Unterstützungsangebote eingebunden werden.


Wissenschaftlicher Ansatz

Das Projekt legt besonderen Wert auf ein traumasensibles Forschungsdesign. Viele ehemalige Heimkinder haben frühe Bindungsabbrüche und schwere Gewalterfahrungen erlebt. Diese biografischen Belastungen werden methodisch und in der Ergebnisinterpretation berücksichtigt. Die Forschung erfolgt unter Einhaltung strenger ethischer Standards und auf Basis eines offiziellen Ethikvotums.


Projektdaten

  • Laufzeit: 01.08.2024 – 31.07.2026
  • Finanzierung: Über Mittel der Kommission
  • Projektleitung: Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner
  • Wissenschaftliche Mitarbeit: Marie Martensen, Senta Ebinger, Maite Gabriel

Bedeutung

Mit dem Projekt wird ein bisher wenig erforschtes, aber gesellschaftlich hochrelevantes Thema in den Fokus gerückt: die Lebenssituation und Versorgung ehemaliger Heimkinder im Alter. Es will nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Hilfen für Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und Betroffene bereitstellen – damit Würde, Sicherheit und Teilhabe im Alter für alle Menschen gewährleistet werden.


Studie dokumentiert Medikamentenmissbrauch an Heimkindern in NRW

In Kinderheimen und Psychiatrien wurden Kinder bis in die 1970er-Jahre systematisch sediert und zu Versuchsobjekten gemacht. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie, die das Land NRW 2022 in Auftrag gegeben hatte.

Thomas Frauendienst erzählt seine Geschichte mit fester Stimme. 1964 wurde er geboren, mit Fehlbildungen an den Füßen und Beeinträchtigungen. Er kam direkt nach der Geburt in ein Heim in Volmarstein bei Hagen, auf die Station „für Kinder zur besonderen Verwendung“, erzählt er. Viereinhalb Jahr später wurde er entlassen, zurück in seine Familie: „Ausgehungert, Haut und Knochen“, er konnte kaum sprechen und habe gar nicht gewusst, was Eltern oder Verwandte überhaupt sind. Erst viele Jahre später fand er heraus, dass er als kleines Kind unzählige Male operiert worden war. Er wurde als Nummer 2.033 geführt.

Frauendienst ist einer der Betroffenen, eines der Kinder, die zwischen 1946 und 1980 in einem Heim, einer Psychiatrie oder einer anderen Einrichtung waren. Dass diese Kinder oftmals Gewalt oder Unrecht erlebt haben, ist schon länger bekannt. Dass sie systematisch ruhiggestellt und für Impftests missbraucht worden sind, das wurde in den letzten Jahren erforscht.

Nun ist auf fast 260 Seiten das Leid dieser Menschen erfasst. Die Studie wurde vom Land in Auftrag gegeben und hat Medikamentenmissbrauch untersucht. Sie bezieht sich auf verschiedene Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der stationären Behindertenhilfe und Psychiatrien sowie Heilstätten und Kurheime in NRW.

Abschlussbericht der Studie

Betroffene im Mittelpunkt

Ein Fokus liegt dabei auf Betroffenen, die ihre Erlebnisse schildern. Zum Beispiel die Geschichte eines Betroffenen, die sich in den 1960er-Jahren abgespielt hat. Im Bericht steht, er sei mit elf Jahren ins Franz-Sales-Haus Essen gekommen und bis zu seinem 18. Geburtstag geblieben. Ihm sei bis ins Erwachsenenalter nicht klar gewesen, warum er in der Einrichtung war.

Vor seinem Aufenthalt wurde bei ihm eine Punktierung vorgenommen – eine Untersuchung, bei der Hirnwasser entnommen wurde und die er als traumatisch beschreibt, weil er dabei in einer Zwangsjacke fixiert worden sei. Das Ergebnis der Untersuchung: „Schwachsinnigkeit“. Der Betroffene berichtet von verschiedenen Medikamenten, die er einnehmen sollte. Er geht davon aus, dass es sich dabei um Medikamententests gehandelt haben muss. Und er berichtet, dass er täglich an Suizid gedacht habe.

Die Forschungsgruppe rund um Prof. Heiner Fangerau der Universität Düsseldorf hat auch Zeitzeugen interviewt, Akten ausgewertet und Online-Befragungen durchgeführt: „Wir finden in NRW, dass der missbräuchliche Missbrauch flächendeckend stattgefunden hat und vor allem umfangreich ist“, sagt Fangerau.

Rund 20 Prozent betroffenDie Studie kommt zu dem Schluss, dass missbräuchlicher Einsatz von Medikamenten in NRW in verschiedensten Einrichtungstypen verbreitet war. Es sei von einem flächendeckenden Phänomen auszugehen mit einem bedeutenden Ausmaß. Nach konservativer Schätzung seien 15 bis 20 Prozent der jungen Menschen, die in den Einrichtungen waren, von missbräuchlichem Medikamentenmissbrauch betroffen.

Einige Medikamente wurden zu Forschungszecken verabreicht und Kinder so zu medizinischen Versuchsobjekten gemacht, heißt es in einer Mitteilung des Sozialministeriums. Auch sei die Medikamentengabe oft mit Gewaltpraktiken verflochten gewesen.

Nicht nur Medikamententests

Zu Impfstofftests schreiben die Forschenden, dass in Heimen in NRW Impfstoffe – etwa gegen Kinderlähmung – getestet wurden. Auch Probeimpfungen gegen Pocken gab es.

Den Forschenden fielen noch zwei Vorgänge auf, die nur bedingt mit Medikamenteneinsatz zu tun haben: In Viersen-Süchteln wurden stereotaktische Operationen durchgeführt, also Eingriffe am Gehirn gegen psychische Erkrankungen. Und im Mädchenheim Ratingen fielen in den Akten reihenweise Blinddarmoperationen auf, die vermuten lassen, dass es sich dabei um verdeckte Sterilisationen gehandelt haben könnte.

Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte bei der Vorstellung der Studie Anteilnahme: „Man kann das ja gar nicht mit menschlichen Worten – auch ich nicht – beschreiben, was da in unseren Einrichtungen passiert ist“. Und bot eine Entschuldigung an:

Entschuldigung – und Entschädigung?

Das tut mir unheimlich leid, was damals passiert ist.Karl-Josef Laumann, NRW-Sozialminister

Bei den Entschädigungen unterscheiden sich die Erfahrungen der Betroffenen. In der Studie heißt es, einer habe für den Aufenthalt in einer Psychiatrie Entschädigung erhalten, nicht aber für die Medikamentenvergabe. Eine andere Betroffene geht davon aus, dass sich ihr Verfahren zu einer Opferentschädigungsrente noch über Jahre ziehen wird.Das Land NRW hat sich bereits seit 2019 am Fonds Heimerziehung und an der Stiftung Anerkennung und Hilfe beteiligt. Darüber haben rund 10.000 Personen eine Leistung erhalten, insgesamt sind 100 Millionen Euro an Betroffene gegangen. Deshalb seien zurzeit keine neuen Fonds vorgesehen, so Laumann.

Das aber, meint Sylvia Wagner, eine der Studienautorinnen, habe nicht den Medikamentenmissbrauch beinhaltet. Weil es noch keine gesicherten Erkenntnisse darüber gegeben habe: „Rein faktisch haben die Betroffenen für die medikamentöse Ruhigstellung oder den Missbrauch keinen Pfennig erhalten“, sagt sie.

Dabei bräuchten sie es, weil sie bis heute unter den Folgen litten. Dem stimmt auch Thomas Frauendienst zu. Er habe über den Fonds zwar Geld erhalten, allerdings sei ihm etwas abgezogen worden, weil ihm bereits die Kirche etwas zugesprochen hätte, sagt er. Die einmalige Zahlung würde aber nicht reichen: „Wenn zum Leid noch Armut dazukommt, dann wird es praktisch unerträglich.“

Die Geschichte derKinderkuren und Kinder-erholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945 –1989

Forschungsprojekt „Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945–1989“

Zusammenfassung:

Das unter Leitung von Prof. Dr. Alexander Nützenadel an der Humboldt-Universität durchgeführte Forschungsprojekt hat die Geschichte des Kinderkurwesen in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik im Zeitraum von 1945 bis 1989 umfassend erforscht. In dem jetzt vorgelegten Abschlussbericht werden die historischen Entwicklungsphasen und Grundstrukturen rekonstruiert und die maßgeblichen sozialpolitischen, rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen dargestellt. Auch die pädiatrischen und pädagogischen Konzepte, die für die Praxis des Kinderkurwesens eine wichtige Rolle spielten, werden untersucht. Der Bericht thematisiert zudem ausführlich die Verantwortung der beteiligten Institutionen und Akteure, darunter Heimträger, Entsendestellen, Heimpersonal und Aufsichtsbehörden.
Im Zuge der Recherchen konnten über 2.000 Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet identifiziert werden,die – in der Regel sechswöchige – Heil- und Erholungskuren für Kinder und Jugendliche durchführten.
Zwischen 1951 und 1990, so ein Ergebnis der Erhebungen, durchliefen zwischen 9,8 und 13,2 Millionen Kinder und Jugendliche Aufenthalte in Kinderkur- und -erholungsheimen.
Ein besonderes Augenmerk des Projektes lag auf der Untersuchung von Missständen, die während der Kuraufenthalte auftraten und deren historische Aufarbeitung heute von den Betroffenen gefordert wird. Die in vielen Quellen dokumentierten Missstände bezogen sich zum einen auf die Rahmenbedingungen, wie unzureichende räumliche und hygienische Verhältnisse, mangelnde Betreuung oder schlechte Verpflegung.
Zum anderen berichteten Zeitzeugen aber auch immer wieder von Schikanen und erzieherischen Zwangsmaßnahmen bis hin zu physischer, psychischer und auch sexualisierter Gewalt. Zudem herrschte vielerorts ein gravierender Mangel an pädagogischem Fachpersonal, so dass die Kinder durch nichtgeschultes Personal betreut werden mussten. Finanzielle Engpässe, unklare gesetzliche Regelungen und mangelndes Eingreifen der Aufsichtsbehörden waren weitere Ursachen für die Missstände. In der Praxis gab es jedoch große Unterschiede zwischen den Heimen. Neben negativen Erfahrungen berichteten viele Kinder auch von positiven Erinnerungen an ihren Kuraufenthalt.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Caritas, Diakonie und Deutsches Rotes Kreuz, die als freie Wohlfahrtsverbände zu den größten Heimträgern zählten. Ihre Rolle wird u.a. anhand ausgewählter Kureinrichtungen umfassend dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Deutschen Rentenversicherung und ihren Vorgängern, die nicht nur eigene Einrichtungen unterhielten, sondern vor allem durch die Finanzierung eines erheblichen Teils der Kurmaßnahmen über Jahrzehnte an der Durchführung von Kinderkuren beteiligt waren.
Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, sichtete das Forschungsteam Bestände aus rund 60 Archiven. Das schriftliche Archivmaterial wurde durch 35 ausführliche Oral-History-Interviews ergänzt, um die Erfahrungen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen und ihre Erinnerungen an die Kurpraxis und den Heimalltag berücksichtigen zu können.


Abschlussbericht in pdf

Verzeichnis der Kindererholungsheime

Erstmals Standards für Betroffenenbeteiligung bei institutionellen Aufarbeitungsprozessen vorgelegt

Beauftragte Claus: „Dialogprozess endet mit wegweisenden Handlungsempfehlungen.“

Berlin, 27.06.25. Mit der heutigen Veröffentlichung der „Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ gibt es erstmals ein breit abgestimmtes Regelwerk für verbindliche Beteiligungsprozesse.Die Standards beschreiben konkret, wie ein Aufarbeitungsprozess von Anfang an unter Beteiligung Betroffener vorbereitet, umgesetzt und abgeschlossen werden kann – gemeinsam und gleichberechtigt. Damit wird ein Perspektivwechsel eingeleitet, denn nicht mehr die Institutionen alleine definieren den Rahmen der Aufarbeitung.

Über 150 Personen haben sich zwei Jahre lang an diesem Prozess beteiligt – darunter Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreter:innen von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexpert:innen. Auf Initiative der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrates bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs haben alle gemeinsam die Standards erarbeitet.

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:

„Der Dialogprozess hat Muster durchbrochen: Betroffene beteiligen, ihre Expertise anerkennen und ihnen die Hoheit über den Umgang mit der eigenen Geschichte geben – Politik, Forschung und Institutionen setzen das noch viel zu wenig um. Der Dialogprozess hat gezeigt, dass es möglich ist, eine gemeinsame Haltung zu entwickeln und damit die Qualität von Aufarbeitung entscheidend zu verbessern. Ich danke allen, die sich auf diesen Prozess eingelassen haben und zwei Jahre lang dabeigeblieben sind. Die gemeinsam erarbeiteten Handlungsempfehlungen markieren einen bedeutenden Schritt hin zu verbindlicher und verantwortungsvoller Aufarbeitung. Ich wünsche mir, dass sich Institutionen wie zum Beispiel Schulen, Kirchen und Vereine damit auf den Weg machen.“

Die Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM Karl Haucke, Ilka Katrin Kraugmann, Claas Löppmann und Angela Marquardt haben über zwei Jahre den Dialogprozess mit konzipiert, organisiert und durchgeführt. Mit großem Respekt vor allen Teilnehmenden blicken sie auf eine ausgesprochen intensive Zeit zurück: „Wir sind beeindruckt und stolz, dass es uns allen gemeinsam gelungen ist, diesen Arbeitsprozess über zwei Jahre zu führen. Wir möchten uns besonders bei den Betroffenen bedanken. Sie haben sich mit ihrer vielfältigen wie wertvollen Expertise diesem Dialog mit Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche Gewalterfahrungen gemacht haben, offensiv gestellt. Das war zuweilen sehr herausfordernd, aber immer respektvoll. Wir wünschen uns, dass Institutionen vom Mut der Betroffenen lernen und mit dem Fundament der vorliegenden Standards zur Betroffenenbeteiligung offensiv notwendige Prozesse der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gemeinsam mit Betroffenen angehen.“

Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs:

„Bei jedem Aufarbeitungsprozess übernimmt eine Institution Verantwortung für das Unrecht, das Betroffene erleben mussten. Das ist kein leichter Weg. Unser Hauptziel im Dialogprozess war, dass Institutionen die Expertise der Betroffenen bei der Aufarbeitung besser einbeziehen. Die Erfahrungen, die sie machen mussten, können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche zukünftig besser geschützt werden.“

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Statements für Ihre Berichterstattung von den Teilnehmenden des Dialogprozesses wünschen.

Weitere Informationen zum Dialogprozess, die „Standards zur Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ sowie eine Zusammenfassung finden Sie unter:

www.der-dialogprozess.de

MACHTSENSIBLE PÄDAGOGIK

Verantwortung für das Kindeswohl: Angehende Erzieher_innen lernen, psychische Gewalt zu erkennen und ihr entgegenzuwirken.

Schüler_innen und angehende Erzieher_innen der Berufskollegs Simmerath und Käthe-Kollwitz haben sich im Projekt „Machtsensible Pädagogik“ mit ihrer zukünftigen Verantwortung für das Kindeswohl in Kitas auseinandergesetzt. Dabei ging es auch um
ihre persönlichen Erfahrungen: Knapp die Hälfte der Teilnehmenden hat schon mal psychische Gewalt erlebt. Doch was ist das eigentlich?
Irene Dahlmann-Pütz von der Familienberatungsstelle der StädteRegion Aachen nennt ein Beispiel: „Schicke ich ein Kind zur Bestrafung allein in den Nebenraum, ist das nicht nur psychische Gewalt, sondern verletzt auch meine Aufsichtspflicht. Begleite ich es aber an einen ruhigen Ort und unterstütze es dabei, sich emotional zu regulieren, ist das bedürfnisorientiert.“ Es geht darum, dass zukünftige Erzieher_innen eine Haltung entwickeln, mit der sie psychologische Gewalt erkennen und ihr entgegenwirken können. Fachkenntnisse und rfahrungen aus der Beratungspraxis sollen die
Teilnehmenden dabei unterstützen.
Beteiligt war außerdem Ernst Simon von der SHG ehemaliger Heimkinder. Gefördert wurde das Proekt vom NRW-Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert“.

Arbeit der Aufarbeitungskommission erhält gesetzliche Grundlage


31.01.2025 – Einstimmig hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ beschlossen. Damit wird die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestärkt. Die Arbeit von Aufarbeitungskommission und Betroffenenrat wird langfristig gesichert.


Die Mitglieder der Aufarbeitungskommission begrüßten die Verabschiedung des Gesetzes. Damit würden die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission gestärkt.

Mit dem Gesetz wird der Betroffenenrat, angesiedelt bei der Unabhängigen Beauftragten, ebenso verstetigt wie die Aufarbeitungskommission. Die Kommission kann damit weiter Anhörungen von Betroffenen und öffentliche Hearings durchführen sowie Forschungsprojekte anstoßen. Zusätzlich soll die Beratung von Institutionen, die aufarbeiten wollen, verstärkt werden. Die Kommissionsvorsitzende Julia Gebrande betonte, das lasse die Kommission positiv in die Zukunft schauen und Kraft schöpfen für den weiteren herausfordernden Weg. Denn auch wenn das Gesetz auf vielfache Weise die Unterstützung Betroffener sexualisierter Gewalt verbessere, gebe es wichtige Punkte, die von einer zukünftigen Regierung im Koalitionsvertrag berücksichtigt, noch weiter ausgebaut und vor allem mit Ressourcen unterlegt werden müssten:

  1. Betroffene müssen ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erhalten. Es darf nicht nur für die Kinder- und Jugendhilfe gelten, sondern muss auch andere Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen mit einbeziehen und möglichst niedrigschwellig gewährt werden.
  2. Das Gesetz ist keine Garantie dafür, dass Institutionen ausreichend Verantwortung hinsichtlich der Aufarbeitung übernehmen. Daher müssen sie verpflichtet werden, bekannt gewordene Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend aufzuarbeiten. Die Kommission muss diese Pflicht durchsetzen können.
  3. Die finanzielle und personelle Ausstattung der ehrenamtlich arbeitenden Kommission und ihres Büros muss verbessert werden. Nur so kann sie die zusätzlichen Aufgaben erfüllen, die das Gesetz ihr anvertraut. Dazu gehören etwa die Förderung, Unterstützung, Beobachtung und Begleitung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie die Verpflichtung zur Berichtslegung.
  4. Damit die Kommission ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann, ist es unabdingbar, dass ihre Mitglieder und ihre Anhörungsbeauftragten ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten, insbesondere im Strafverfahren.

Auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, begrüßte das Gesetz. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen habe auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität. Gerade für Betroffene sei dies – exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandals – ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme. Sie lobte, dass insbesondere die im Gesetz festgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat dazu beitragen werde, dass Politik durch das Gesetz künftig noch zielgerichteter agieren könne.

Die Heimerziehung in den 1940er- bis 1970er-Jahren in der damaligen Bundesrepublik und bis 1989 in der ehemaligen DDR hat Kinder und Jugendliche nicht nur in ihren Menschenrechten verletzt. Die Folgen der erfahrenen (sexualisierten) Gewalt sind tiefgreifend und begleiten die Betroffenen  ein Leben lang. Dem gesellschaftlichen Umgang mit der Gewalt in den damaligen Institutionen kommt daher eine wichtige Bedeutung für den individuellen wie kollektiven Aufarbeitungsprozess zu. Bis heute sind zudem viele Kinder von sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe betroffen, in denen sie Schutz und Fürsorge bekommen sollten. Viele Betroffene kämpfen damals wie heute um Anerkennung ihres erlebten Unrechts. Die nach dem Runden Tisch Heimerziehung eingerichteten Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“ stehen zurecht in der Kritik. Die Leistungen sind vielfach nicht ausreichend. Sie haben Betroffene teilweise nicht erreicht oder ihnen unzumutbare Hürden auferlegt und dadurch erneut zu Demütigungen geführt. Bisher steht die Aufarbeitung noch vor vielen offenen Fragen: Wer übernimmt Verantwortung für das erlittene Unrecht? Welche Strukturen in den Heimen begünstigten sexualisierte Gewalt? Wie kann eine staatliche Verantwortungsübernahme durch Politik und Gesellschaft erfolgen? In dem Hearing werden Betroffene von sexualisierter Gewalt in Heimen die Gelegenheit haben, über das erlebte Unrecht zu sprechen. Darüber werden sie sich gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Praxis austauschen. Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an unserem Hearing „Heimkindheiten hinter Schweigemauern: Betroffene haben ein Recht auf Aufarbeitung!“ am 17. Juni 2025 in Berlin ein. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Die Veranstaltung wird in Leichte Sprache und Gebärdensprache übersetzt. Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung lassen wir Ihnen zukommen. Sie können uns Ihre Anregungen für das Hearing über diesen Link bis zum 15. April 2025 mitteilen:

LVR fördert Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder

03. Februar 2025 | Jugend

Finanzielle Unterstützung für selbstorganisierte Initiativen von Menschen, die Leid und Unrecht in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe oder der Psychiatrie im Rheinland erlitten haben

Köln, 3. Februar 2025. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt bereits seit 2020 Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder im Rheinland durch eine finanzielle Förderung. Selbstorganisierte Initiativen sollen so langfristig und nachhaltig stabilisiert werden. In 2025 und 2026 stellt der LVR hierzu jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.

Viele Kinder und Jugendliche haben während der 1950er- bis 1970er-Jahre in Heimen der Jugend- und Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie Unrecht erlebt. Zu diesen Erlebnissen gehören sexueller Missbrauch und andere Formen der Misshandlung. Häufige Folgen dieser oft traumatischen Erfahrungen sind unter anderem soziale Unsicherheiten, Ängste, Armut, Einsamkeit und Sucht.

In einigen Städten haben sich betroffene Menschen in Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen und seit 2020 mehrfach eine finanzielle Unterstützung durch den LVR erhalten. Sie tauschen sich über ihre Erfahrungen aus, unterstützen sich in schwierigen Angelegenheiten oder organisieren gemeinsame Unternehmungen. „Ich bin davon überzeugt, dass Selbsthilfe oft die beste Hilfe ist. Sie kann viel dazu beitragen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten. Ehemalige Heimkinder, die sich bereits in der Selbsthilfe engagieren, wollen wir fördern. Diejenigen, die sich künftig engagieren wollen, möchten wir darin gerne bestärken“, sagt LVR-Jugenddezernent Knut Dannat.

Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder können Fördermittel beim LVR schriftlich beantragen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass es sich um eine Initiative von und für Menschen handelt, die in der Vergangenheit in Einrichtungen der Jugend- und/oder Behindertenhilfe, Psychiatrien oder Heilpädagogischen Einrichtungen gelebt haben. Der Antrag muss für die Förderjahre 2025 und 2026 jeweils bis zum 1. März vorliegen. Weitere Informationen sind auf der LVR-Website zu finden.

Anmerkungen zu Beschlüsse des Gremiums Landesjugendhilfeausschuss
öffentlich offene Beschlüsse vom 06.02.2025

Der Landschaftsverband Rheinland
stellt in Fortführung des Antrags
14/307 erneut Fördermittel zur Verfü-
gung für rheinische Selbsthilfeprojekte
ehemaliger Heimkinder und Menschen,
die in Psychiatrie und Behindertenhilfe
in der Zeit von 1949 bis 1975 Unrecht
und Leid erfahren haben. Hierzu wer-
den in den Jahren 2024, 2025 und
2026 jeweils 200.000 Euro (insgesamt
600.000 Euro) bereitgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ent-
sprechende Förderrichtlinien zu erar-
beiten, die der Vertretung zur Be-
schlussfassung vorgelegt werden.

Unabhängig von den in Punkt 1 des
Beschlussvorschlages zu beschließen-
den Mitteln wird die Verwaltung aufge-
fordert, sich sowohl beim Bund als
auch im Land dafür einzusetzen, dass
die finanzielle Unterstützung der
Selbsthilfeprojekte im Sinne der bishe-
rigen Stiftung fortgesetzt wird.

Der LA hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die
Punkte 1 und 2 beschlossen.
Die LVers hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 be-
schlossen, die zur Verfügung stehenden Mittel
von jeweils 200.000 EUR für die Jahre 2024,
2025 und 2026 um die Hälfte zu kürzen. Es wer-
den somit in den Jahren 2024, 2025 und 2026 je-
weils 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Zu Punkt 3 hat das LVR-Landesjugendamt Rhein-
land im Rahmen der BAGLJÄ eine Abfrage gestar-
tet, wie sich die Situation in den einzelnen Bun-
desländern darstellt

Demo im Bistum Aachen

Betroffenenrat Aachen lädt zu Protestkundgebung am 18. November ein.
Breite Unterstützung durch kirchliche Räte und Verbände

„Ein Grund sich zu schämen“: Dieses Wort von Papst Franziskus wird das Motto einer Kundgebung sein, zu der der Betroffenenrat im Bistum Aachen am Montag, 18. November, um 17.30 Uhr auf dem Münsterplatz zu einer Kundgebung einlädt.
Nach der Einrede der Verjährung durch das Bistum Aachen folgen weitere Bistümer diesem schlechten Beispiel. Das ist besonders bedauerlich, da Bischof Dr. Helmut Dieser in mehreren Gesprächen Betroffene zur Klage aufgefordert hat und dabei auch mitteilte, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Der Betroffenenrat hält die Einrede der Verjährung für unmoralisch. Mitglieder des Betroffenenrates werden bei der Veranstaltung auch das sog. Aachener Modell vorstellen. Dieses Verfahren einer außergerichtlichen Einigung zur Höhe eines angemessenenSchmerzensgeldes wurde durch den Betroffenenrat entwickelt. Es wurde in etwa zehnstündigen Verhandlungen mit dem ehemaligen Generalvikar diskutiert und letztlich durch das Bistum ohne Begründung abgelehnt.
Die Kundgebung wird durch mehrere katholische Verbände, Katholikenräte und den Diözesanrat Aachen unterstützt. Die Betroffenen und ihre Vertretung hoffen auf eine rege Teilnahme.