Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte Betroffenen die Möglichkeit geben, von der Gewalt und dem erlebten Unrecht zu berichten. Dieses Angebot gilt auch für Zeitzeug*innen, die von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche berichten können.
Dafür bietet die Kommission in verschiedenen Regionen Deutschlands vertrauliche Anhörungen durch ihre Anhörungsbeauftragten an. Die Gespräche finden in einem sicheren und geschützten Rahmen statt und dauern ca. zwei Stunden. Sie können vor Ort oder im Videoformat stattfinden. Während der Anhörung entscheiden allein die anzuhörenden Personen, was sie sagen möchten und was nicht. Es gibt kein Richtig und kein Falsch. Zu dem Gespräch können Betroffene eine Freundin oder einen Freund, ein Familienmitglied oder eine andere Person zur Unterstützung mitbringen. Wir erstatten der betroffenen Person und ihrer Begleitung die Kosten für die Reise und Übernachtung.
In Nordrhein-Westfalen führen verschiedene Rechtsanwält*innen für die Kommission die vertraulichen Anhörungen durch: Gesine Ickert in Dortmund sowie Petra Ladenburger und Martina Lörsch in Köln und in Bonn. Informationen zu allen Anhörungsbeauftragten finden Sie auf unserer interaktiven Karte.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Betroffene im Rahmen Ihrer fachlichen Tätigkeit auf die Möglichkeit der vertraulichen Anhörung hinweisen. Möglicherweise ist dies für die eine oder andere Person ein passendes Angebot, das ihre persönliche Bewältigung und Aufarbeitung unterstützen kann.
Seit Jahrzehnten hat es auch in der Evangelischen Kirche sexualisierte Gewalt gegeben. Eine Studie offenbart nun das Ausmaß: Demnach wurden mindestens 1.259 mutmaßliche Täter dokumentiert. Wohl nur die Spitze des Eisbergs.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat es in der Evangelischen Kirche in größerem Ausmaß gegeben als bislang angenommen. Ein von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beauftragtes unabhängiges Forscherteam stellte in Hannover seine Studie vor, in der von mindestens 2.225 Betroffenen und 1.259 mutmaßlichen Tätern die Rede ist. Das sei jedoch nur die “Spitze der Spitze des Eisbergs”.
Hochrechnung ergibt noch höhere Zahlen
Es gebe Kenntnisse über weitere Fälle, die aufgrund fehlender Informationen nicht hätten strukturiert erfasst werden können, heißt es in der Mitteilung des Forscherteams. Untersucht wurden den Angaben zufolge flächendeckend nur Disziplinarakten. In einer Hochrechnung, die aus Sicht des Forscherteams mit “sehr großer Vorsicht” betrachtet werden muss, ergäbe sich eine Zahl von insgesamt 9.355 Betroffenen bei geschätzt 3.497 Beschuldigten.
Bislang war nur bekannt, wie viele Betroffene sich in den vergangenen Jahren an die zuständigen Stellen der Landeskirchen gewandt haben. Nach Angaben der EKD waren das 858.
Begründung der Kirche: Personalmangel
Wie Monitor weiter erfuhr, erklärten die Landeskirchen im Verlauf des Forschungsprojekts, nicht genügend Personal zu haben, um die geforderten Daten bereitstellen zu können. Die Folge: Während 2018 für das katholische Pendant, die sogenannte MHG-Studie, fast 40.000 Personalakten ausgewertet wurden, konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im neuen evangelischen Projekt nicht auf die gleichen Daten zurückgreifen.
Daraus ergibt sich ein reduzierender Effekt: Die anhand von Akten recherchierten Zahlen von Missbrauchstätern wird deutlich geringer ausfallen als es bei der eigentlich geplanten Personalakten-Analyse der Fall gewesen wäre. Auch die Zahl von Betroffenen droht laut den Recherchen von Monitor aufgrund der selektiven Datenlage unterschätzt zu werden.
Bei der Vorstellung der sogenannten ForuM-Studie am Donnerstag dürften die Hindernisse bei der Datenerhebung auch öffentlich benannt werden. Vorher wollten sich mehrere an der Studie beteiligte Wissenschaftler trotz Nachfrage von Monitor nicht dazu äußern.
Hier der Link der Studie falls nicht mehr vorhanden dann hier
Heimerziehung kommt zwar vor wird aber nicht vertieft.
Den Tätern*innen wird vergeben…
„EKD und Diakonie bitten ehemalige Heimkinder um Verzeihung“
„zu der entsprechenden konfessionellen Zwangsmissionierung vor dem Hintergrund einer konfessionellen Rettungspädagogik mit ihrer problematischen Verbindung aus geforderter hingebender Liebe und autoritär strafender Zucht“
„Zum Runden Tisch Heimerziehung führte der Ratsvorsitzende aus, es sei eine wichtige Erkenntnis, dass die Misshandlung vieler Heimkinder in den 50-er und 60-er Jahren nicht einfach individuellen Übergriffen zuzuschreiben, sondern auch durch eine ‚zum System gewordene Erziehungskonzeption‘ bedingt sei“
Sexualisierte Gewalt in Institutionen:
Sexualisierte Gewalt findet häufig in geschlossenen Systemen statt.
Zeitliche Schwerpunkte der Missbrauchsfälle in Institutionen sind die Jahre zwischen 1960 und 1980.
Die Tabuisierung von Sexualität und Macht steht mit Gewaltverhältnissen in Zusammenhang.
Die Mehrzahl der Einrichtungen, in denen Gewalt ausgeübt wurde, ist in kirchlicher Trägerschaft.
Betroffene der älteren Vergangenheit sind vorwiegend männliche Kinder und Jugendliche.
Gewalterfahrungen von Heimkindern wurden erst spät bekannt gemacht.
Sexuelle Übergriffe durch gleichaltrige und ältere Kinder sowie Jugendliche in stationären Einrichtungen stellen eine erhebliche Gefahr dar.
In der Studie wurden die Erfahrungen Betroffener sexueller Gewalt und Angehöriger Betroffener mit Jugendämtern, teilweise auch mit Trägern der freien Jugendhilfe oder Familiengerichten ausgewertet. Zudem wurden dazugehörige Jugendamtsakten analysiert und mit langjährigen Expert*innen aus der Fachpraxis Interviews geführt.
Die Auswertungen zeigen, wie Hilfe seitens der Fachkräfte bei Jugendämtern und anderer Institutionen geleistet oder nicht geleistet wurde und welche Bedingungen dazu führten. Die Studie wird ergänzt durch Empfehlungen für Strukturen und Rahmenbedingungen, die es braucht, damit Jugendämter schützend und helfend tätig werden und die Erfahrungen von Betroffenen einbeziehen können, um Abläufe und Strukturen in Hilfeverläufen zu verbessern.
Betroffenenbeirat des Bistums Aachen äußert sich zu Entschädigungsleistungen.
Studiogespräch mit Theo Dierkes von der WDR Reaktion zum Thema Geldzahlungen für die Betroffenen
Auszug:
Wäre es nicht eigentlich hilfreich wenn die Küche einfach großzügiger wäre. Ganz klar, ich habe das Gefühl, die Bischöfe fühlen sich manchmal den Betroffenen von Missbrauch weniger verpflichtet als dem Geld der Kirche. Also ganz klar gibt es Mahnungen der Juristen bei der Bischofskonferenz, die sagen, ihr seid eurem Geld verpflichtet und es könnte irgendwelche Schadenersatzforderungen geben, wenn ihr zuviel Geld einfach verschenkt in eine Richtung. Und da sind Bücher für Sorgen voll. Ich finde, sie sollten da offener sein und die Sorge lieber den Missbrauchsbetroffenen lassen. Und ehrlich gesagt so richtig kist das auch nicht die herangehensweise. Christlich heißt zu denen am Rand hingehen und mit denen wirklich Nächstenliebe Liebe üben. Und das hat sich über Jahrzehnte offenbar nicht so sehr bewährt.
Dem Bistum Aachen drohen mehrere Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsbetroffenen. Seine Kanzlei bereite sechs solcher Klagen vor, bestätigte der Bonner Anwalt Hans-Walter Wegmann einen Bericht der “Aachener Zeitung” (Donnerstag). Wegmann hatte mit seinem Kollegen Eberhard Luetjohan auch dem ehemaligen Messdiener Georg Menne vertreten.
Das Landgericht Köln stellte in dem Fall eine Pflicht des Erzbistums zur sogenannten Amtshaftung fest. Nach dem inzwischen rechtskräftigen Urteil sprach es Menne 300.000 Euro zu. Damit billigte erstmals ein deutsches Gericht einem Opfer von sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu, das überdies relativ hoch ausfiel. Die Kirche hatte Menne nur 25.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt.
In einem der sechs Aachener Fälle versuchte Luetjohann laut dem Zeitungsbericht vergeblich, mit dem Aachener Bischof Helmut Dieser eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dabei geht es um eine Frau, die Mitte der 1980er-Jahre von einem heute noch lebenden Pfarrer missbraucht worden sein soll und 500.000 Euro Schmerzensgeld fordert. Eine Sprecherin des Bistums Aachen sagte dazu auf Anfrage, dass jedem Betroffenen der Klageweg offen stehe. Ansonsten unterstütze die Diözese das kirchliche System freiwilliger Zahlungen in Anerkennung des Leids. Man gehe davon aus, dass die von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA künftig bei der Festsetzung der Zahlungen das Kölner Urteil berücksichtige.
Wegmann: Täglich melden sich in Kirche missbrauchte Menschen
Wegmann sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass sich täglich in seiner Kanzlei in der Kirche missbrauchte Menschen meldeten. Inzwischen seien es über 300 Fälle. Ein anderer Anwalt aus Jülich verlangt für seinen Mandanten 600.000 Euro vom Bistum Aachen. Auch er plant, gerichtliche Schritte einzuleiten, wie er der KNA sagte. Sein Mandant soll zwischen 1972 und 1980 mehrere hundert Male vergewaltigt und missbraucht worden sein und hatte von der Kirche 80.000 Euro erhalten.
Nach dem Kölner Urteil hatte die UKA höhere Zahlungen an Missbrauchsbetroffene angekündigt. Die dem Verfahren zugrundeliegende Ordnung gebiete es, die Anerkennungsleistungen im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder zu orientieren, hieß es. Das Kölner Urteil falle zweifellos unter diese Kategorie.
Quelle : https://katholisch.de/artikel/46784-mehrere-betroffene-von-missbrauch-wollen-bistum-aachen-verklagen
Am 27.3.2023 haben Prof Ulrich Deller und Ernst Christoph Simon im Rahmen des Zeitzeugensgesprächs mit ca 40 Studenten der Käthe- Kollwitz Schule über persönliche Erlebnisse und Eindrücke gesprochen. Prof Deller ordnete die Erlebnisse in die Zeitperiode ein. Daraus erwuchs eine lebhafte Diskussion, die einen Raum zur Auseinandersetzung mit der Machtsensiblen Pädagogik geboten hat und damit einen wichtigen Beitrag in der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte.
Weitere Veranstaltungen sind mit dem BK Simmerath-Stolberg geplant.
Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder gestartet
Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – auch im persönlichen Umfeld.
nlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.
Seit Jahren werden konstant tausende Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zur Anzeige gebracht. Doch das ist nur das polizeiliche Hellfeld, das Dunkelfeld ist ungleich größer. Es wird geschätzt, dass 1 bis 2 Kinder pro Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen sind – bei rund drei Viertel der Fälle geschieht das in der eigenen Familie oder im sozialen Nahfeld. Von den meisten Menschen wird dieses reale Risiko im eigenen Umfeld allerdings weitgehend verdrängt: 90 % der Bevölkerung halten es zwar für wahrscheinlich, dass sexuelle Gewalt vor allem in Familien stattfindet. 85 % halten es aber für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen, dass sexuelle Gewalt in ihrer eigenen Familie passiert oder passieren kann, so das Ergebnis einer FORSA-Umfrage im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nur wenn ich den Gedanken zulasse, dass auch Kindern in meinem persönlichen Umfeld sexuelle Gewalt angetan wird, kann ich notfalls handeln. Daher ist unsere zentrale Botschaft: Schieb den Gedanken nicht weg! Wir alle müssen uns bewusst machen, dass Missbrauch nicht nur in Institutionen, sondern in den meisten Fällen im vertrauten Umfeld der Kinder vorkommt. Genau hier setzt die Kampagne an und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Ich muss kein Profi sein, um helfen zu können. Aber ich kann und sollte wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich einen Verdacht habe. Jede und jeder kann etwas tun!“
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus: „Die Vorstellung, dass sexuelle Gewalt woanders stattfindet, dient der eigenen Beruhigung – kann aber blind machen für möglichen Missbrauch im eigenen Umfeld. Wenn wir unsere Kinder besser schützen wollen, dürfen wir diese mögliche Realität nicht länger wegschieben. Erst wenn wir diesen Gedanken zulassen, fangen wir an, unsere eigene Hilflosigkeit zu überwinden. Und das ist der erste, wichtige Schritt. Nur wer Missbrauch als reale Gefahr erkennt und sich informiert, kann auch wirkungsvoll handeln, wenn es darum geht Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch zu schützen.“
Der Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten: „Diese Kampagne soll Mut machen und dazu auffordern, selbst Verantwortung zu übernehmen und Teil einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit zu werden: Immer da informiert zu handeln, wo Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erleben und erwachsene Betroffene sexualisierte Gewalterfahrungen in der Familie oder anderen Tatkontexten offenlegen. Sexualisierte Gewalt in der Familie ist keine Privatangelegenheit, sondern Unrecht. Dieses oft fehlende Unrechtsbewusstsein führt in großen Teilen der Gesellschaft zum Schweigen über den Tatort Familie. Jedoch hat das Umfeld die Verantwortung und vor allem die Möglichkeit, zu helfen und den Betroffenen zur Seite zu stehen.”
Mit kontrastiven, irritierenden Aussagen wie: „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ oder „Mach niemandem die Tür auf! – Und wenn die Gefahr schon drinnen ist?“ stellt die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster in Frage und weist auf die reale Gefahr von sexueller Gewalt im persönlichen Umfeld hin. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen.
„Schieb den Gedanken nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben einer Vielzahl von Informationsmaterialien stärkt die Kampagne lokale Netzwerke und kommunale Initiativen und unterstützt diese mit einem Kampagnenbüro. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige Bündnisse vor Ort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Partner, der die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen unterstützt.
„Schwarze Pädagogik“ – Heimerziehung in der jungen Bundesrepublik
Das Projekt wird im Rahmen des Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt“ umgesetzt. (durch Bildungsbüro der Städteregion Aachen)
In der jungen Bundesrepublik sind Heimkinder vielfach Opfer von körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt geworden. Durch Machtmissbrauch haben die praktizierenden Erzieher_Innen die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen in Situationen der Hilfslosigkeit und Ohnmacht geführt.
Zur Auseinandersetzung mit dieser sogenannten „Schwarzen Pädagogik“ der 1950er-1970er Jahre sprechen Pädagog_innen in Ausbildung mit einem Betroffenen und besuchen den Erinnerungsort im Solinger Halfeshof.
Zeitzeugengespräch
Ernst-Christoph S. und sein jüngerer Bruder haben im Zeitraum 1954 bis 1962 im Kinderheim gelebt und waren den damaligen Erziehungspraktiken ausgesetzt. Im Gespräch mit den Studierenden redet er über seine Erlebnisse und Gefühle und wie er diese aufarbeitet. Zum Beispiel ist Ernst-Christoph S. einer Selbsthilfegruppe ehemaliger Heimkinder aktiv . Untestützt wird er vom Kinderschutzbund Würselen und Prof. erm. Deller (www.sehka.org).
Exkursion zu Erinnerungsort
Neben dem Gespräch besuchen die Studierenden einen Erinnerungsort im Untergeschoss der Jugendhilfeeinrichtung „Halfeshof“ in Solingen, um sich an einem authentischen Ort mit dem Thema auseinanderzusetzen. In Zusammenarbeit mit der Solinger Jugendhilfeeinrichtung lernen die Studierenden die Geschichte und die Gegenwart der Einrichtung kennen.
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
Agenda bis 2023 auf jährlicher Sitzung festgelegt
Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ist heute der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Berlin zusammen gekommen. Die Mitglieder haben sich auf Grundlage ihrer „Gemeinsamen Verständigung“ von Juni 2021 auf eine Agenda verständigt, die weitere Schritte für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung für die nächsten zwei Jahre festlegt.
So wird der Nationale Rat wichtiger Partner der vom Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten entwickelten bundesweiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne werden, die im Herbst starten wird. Gemeinsames Ziel ist, das Thema Kinderschutz in die grundständige Ausbildung aller relevanten Berufe zu bringen. Für die Entwicklung und Umsetzung wiederkehrender Dunkelfelderhebungen soll ein Zentrum für Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden. Darüber hinaus enthält die Agenda Maßnahmen für spezifische und bedarfsgerechte Hilfen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für eine kindgerechtere Justiz, den Schutz vor sexueller Ausbeutung mittels digitaler Medien sowie spezifische Hilfen für minderjährige Betroffene des Menschenhandels.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir alle im Nationalen Rat sind davon überzeugt, dass wir mehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erreichen müssen und können! Ich freue mich, dass wir uns heute auf eine Agenda für die nächsten beiden Jahre verständigt haben, die auch konkrete Maßnahmen vorsieht. Dieses Thema gerade in der Ausbildung der entsprechenden Berufe zu etablieren, finde ich äußerst wichtig. Genauso, wie den Schutz vor sexueller Ausbeutung durch digitale Medien zu verbessern – schließlich haben die allermeisten Kinder und Jugendlichen irgendwann ein Smartphone. Wir alle müssen uns weiterhin gemeinsam anstrengen, um Strukturen und Abläufe zu verbessern. Dafür werden wir viel Überzeugungsarbeit leisten und als Verantwortliche an unsere Grenzen gehen müssen. Mit weniger dürfen und wollen wir uns aber nicht zufriedengeben.“
Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):
„Ich freue mich, dass wir mit dem Nationalen Rat ein Gremium für den kontinuierlichen Austausch haben, damit wir voneinander lernen, welche Konzepte für Schutz und Hilfe in Institutionen, in Netzwerken und vor Ort funktionieren und diese zielgerichtet eingeführt, ausgebaut und umgesetzt werden. Indem wir das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vielfältig besprechbar machen, schränken wir Räume für Täter und Täterinnen ein. Im Nationalen Rat sind Expertise und Entscheider:innen vertreten, die für die Verbesserung von Schutz und Hilfen auf verschiedenen Ebenen Verantwortung tragen. Als Unabhängige Beauftragte ist es mir wichtig, mich hierfür stark zu machen.
Über den Nationalen Rat
Der Nationale Rat setzt sich für ein dauerhaftes und entschlossenes Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und für bessere Hilfestrukturen für Betroffene ein. Beteiligt sind Verantwortungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis, Zivilgesellschaft sowie Betroffene. Das Gremium auf Spitzenebene mitsamt fünf thematischer Arbeitsgruppen umfasst insgesamt über 300 Mitwirkende. Seit der Konstituierung im Dezember 2019 durch das Bundesfamilienministerium und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet der Nationale Rat zu den Schwerpunktthemen Schutz, Hilfen, kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung, internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft. Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition vereinbart, den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt zu verstetigen.
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