Ehemalige Heimkinder Selbsthilfegruppe · Städteregion Aachen

Für Betroffene

Ein geschützter Ort — und ein Weg, den Sie selbst bestimmen

Sie müssen nichts beweisen, um dabei zu sein. Sie müssen nichts erzählen, wozu Sie nicht bereit sind. Sie bestimmen das Tempo.

Unser Angebot

Unsere Gruppe richtet sich an alle ehemaligen Heimkinder in der Städteregion Aachen, die Misshandlung oder sexuellen Missbrauch erfahren mussten und sich gegenseitig unterstützen möchten — die Erfahrungen teilen, mehr wissen und sich vernetzen wollen.

Die Gruppe arbeitet unter der fachlichen Begleitung des Kinderschutzbundes Würselen. Als Mediatorin steht uns Frau Wessels (Dipl.-Päd.) zur Seite, als Supervisor Prof. Dr. phil. Uli Deller. Entstanden ist die Gruppe mit Unterstützung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und im Umfeld der Stiftung Anerkennung und Hilfe.

Der erste Schritt

Rufen Sie an oder schreiben Sie. Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts. Wenn Sie möchten, überlegen wir gemeinsam, welche Schritte für Sie stimmig sind — und in welchem Tempo.

Ihre Rechte heute

Stand 2024/2026. Diese Seite gibt eine Orientierung, keine Rechtsberatung — verbindliche Auskunft geben die genannten Stellen.

Die historischen Hilfefonds sind geschlossen

Der Fonds Heimerziehung (West 1949–1975 und DDR 1949–1990) bestand von 2012 bis 2018. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe für Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie nahm bis zum 30. Juni 2021 Anmeldungen an und hat ihre Arbeit inzwischen beendet. Neuanträge sind bei beiden nicht mehr möglich. Wer sich damals angemeldet hat, wendet sich mit Fragen zu laufenden Vorgängen an die frühere Anlauf- und Beratungsstelle bzw. das zuständige Landesamt.

Der heutige Weg: das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV)

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das SGB XIV. Es hat das Opferentschädigungsgesetz (OEG) abgelöst und bündelt die staatlichen Hilfen für Menschen, die durch Gewalt gesundheitlich geschädigt wurden. Neu und wichtig sind vor allem:

  • Schnelle Hilfen ohne langes Verfahren Traumaambulanzen bieten frühzeitige psychotherapeutische Unterstützung — ausdrücklich auch dann, wenn Belastungen erst nach Jahrzehnten wieder aufbrechen.
  • Fallmanagement als Lotse Eine Person begleitet Sie durch Antrag und Verfahren, damit Sie nicht allein durch die Zuständigkeiten müssen.
  • Erweiterter Schutz Erstmals sind auch Folgen psychischer Gewalt und erheblicher Vernachlässigung erfasst.
  • Beweiserleichterung Bei der Frage, ob ein heutiger Gesundheitsschaden auf die damalige Tat zurückgeht.

Die entscheidende Einschränkung — und warum wir sie kritisieren

Für Taten, die vor dem 16. Mai 1976 geschehen sind, verlangt das Gesetz (§ 138 SGB XIV), dass bereits die damaligen OEG-Voraussetzungen erfüllt gewesen wären. Da das OEG erst 1976 in Kraft trat, bleiben die meisten früheren Heimkinder faktisch außen vor. Genau hier liegt das Unrecht, gegen das wir uns wenden. Unsere Reformvorschläge dazu finden Sie unter Standpunkte & Aufarbeitung.

Ost und West werden ungleich behandelt

Wer als Kind in einem DDR-Heim war, kann Wege der strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung nutzen; eine Gesetzesreform von 2025 hat die Leistungen für SED-Opfer verbessert. Für viele westdeutsche Heimkinder gibt es keinen vergleichbaren Weg. Diese Ungleichbehandlung benennen wir ausdrücklich.

Sie müssen das nicht allein tragen

Ziehen Sie für ein Verfahren erfahrene Sozialverbände hinzu — der VdK und der SoVD beraten und vertreten Betroffene und nehmen Ihnen vieles ab, was allein erdrückend ist. Und: weiterkämpfen oder sich entziehen — beides ist legitim, beides darf allein Ihre Entscheidung sein. Mehr dazu in unserer Mahnung Der Angeklagte ist das Opfer.

Wie Sie Ihren Heimaufenthalt nachweisen können

Für viele Anliegen — die Rente, ein Anerkennungsverfahren oder einfach die eigene Geschichte — hilft ein Beleg für den Heimaufenthalt. Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie kaum etwas in der Hand haben: Oft genügt ein Mosaik aus Teilbelegen, und für Vieles gibt es geeignete Stellen, die Ihnen helfen. Das Recht, die Sie betreffenden Unterlagen einzusehen, steht Ihnen zu.

  1. Eigene Unterlagen zuerst. Zeugnisse, Briefe, Postkarten, Fotos, alte Ausweise, Tauf- oder Konfirmationsscheine — alles, was den Ort oder den Zeitraum belegt, ist wertvoll.
  2. Akteneinsicht — Ihr Recht. Über die Sie betreffenden Unterlagen haben Sie ein Auskunfts- und Einsichtsrecht. Erste Anlaufstellen sind das damals zuständige (heutige) Jugendamt sowie das Landesjugendamt. Für das Rheinland ist das der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
  3. Die Einrichtung oder ihr Träger. Viele Heime hatten eigene Akten. Bei kirchlichen Heimen führen die Archive von Caritas, Diakonie, Orden oder das jeweilige Bistumsarchiv oft weiter.
  4. Archive. Bestände geschlossener Einrichtungen landen häufig im Landesarchiv NRW oder in kommunalen bzw. kirchlichen Archiven. Eine Anfrage dort lohnt sich fast immer.
  5. Meldebehörde (Einwohnermeldeamt). Historische Meldedaten zeigen, wo Sie gemeldet waren. Eine Anmeldung unter der Heimadresse ist ein starker Beleg für den Aufenthalt.
  6. Deutsche Rentenversicherung. Eine Kontenklärung bzw. der Versicherungsverlauf kann Heim- und Arbeitszeiten sichtbar machen — besonders, wenn Sie im oder für das Heim gearbeitet haben.
  7. Zeuginnen, Zeugen und Ihre eigene Schilderung. Sind Akten vernichtet, helfen Aussagen ehemaliger Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Im Einzelfall genügt es, wenn Sie den Aufenthalt glaubhaft schildern (auch per eidesstattlicher Versicherung).

Notieren Sie möglichst die Namen der Heime, die Orte und die ungefähren Zeiträume — das erleichtert jede Suche. Fertigen Sie Kopien an und behalten Sie Originale. Und bedenken Sie: Dass viele Akten vernichtet oder unauffindbar sind, ist nicht Ihr Versäumnis.

Leitfaden & persönliche Begleitung

Der Runde Tisch Heimerziehung hat eine praktische Empfehlung zur Akteneinsicht erstellt — mit den rechtlichen Grundlagen und konkreten Schritten:
Herunterladen: Leitfaden zur Akteneinsicht (PDF)

Ausführlich, mit allen Anlaufstellen, Adressen, Musterbrief und Checkliste: unser Ratgeber „Wie weise ich meinen Heimaufenthalt nach?"

Sie müssen das nicht allein tun. Wir helfen Ihnen, die richtige Stelle zu finden, den Antrag zu formulieren und den Weg durchzuhalten. Ein Anruf genügt — 02405 / 426831.

Neu: Älterwerden mit Heimerfahrung

Die Aufarbeitungskommission hat eine Broschüre zu Sorgen, Wünschen und Forderungen ehemaliger Heimkinder beim Älterwerden veröffentlicht — mit unserer Gruppe als gelistete Anlaufstelle. Zusammenfassung & Download →

Reden wir — wann immer Sie bereit sind

Ein Anruf genügt. Der Anrufbeantworter ist rund um die Uhr erreichbar, und wir rufen zurück.

02405 / 426831