Für Betroffene · Ratgeber
Wie weise ich meinen Heimaufenthalt nach?
Ein ausführlicher Wegweiser: Wie Sie Ihre Akten finden, Ihren Aufenthalt belegen und wer Ihnen dabei hilft — mit allen Anlaufstellen, Adressen, einem Musterbrief und einer Checkliste zum Mitnehmen.
Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie kaum etwas in der Hand haben. Sehr oft lässt sich ein Heimaufenthalt aus mehreren Teilbelegen zusammensetzen — und Sie haben ein Recht darauf, die über Sie gespeicherten Unterlagen zu erfahren. Dass viele Akten vernichtet oder unauffindbar sind, ist nicht Ihr Versäumnis, sondern ein Versäumnis der Institutionen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wo Sie suchen und an wen Sie sich wenden können. Und: Sie müssen das nicht allein tun.
1. Ihr gutes Recht
Seit Mai 2018 hat nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede Person ein Recht auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten — gegenüber Behörden, freien Trägern und kirchlichen Einrichtungen gleichermaßen. Wichtig für Sie:
- Sie müssen Ihren Antrag nicht begründen.
- Die erste Auskunft ist in der Regel kostenlos; für Kopien können geringe Kosten anfallen.
- Gegenüber dem Jugendamt gelten zusätzlich § 25 und § 83 SGB X sowie § 61 SGB VIII.
- Die Stelle muss zügig antworten (im Regelfall innerhalb eines Monats).
- Einzelne Stellen dürfen zum Schutz Dritter geschwärzt werden — der übrige Inhalt bleibt Ihnen aber zugänglich.
Der Runde Tisch Heimerziehung hat dazu eine praktische Empfehlung erstellt: Leitfaden zur Akteneinsicht (PDF).
2. Wo Sie suchen — die Anlaufstellen
Gehen Sie am besten mehrere Wege parallel. Diese Stellen sind erfahrungsgemäß am ergiebigsten:
Eigene Unterlagen zuerst
Zeugnisse, Briefe, Postkarten, Fotos, alte Ausweise, Tauf- oder Konfirmationsscheine, Kur- oder Krankenunterlagen — alles, was Ort oder Zeitraum belegt, ist wertvoll. Notieren Sie die Namen der Heime, die Orte und die ungefähren Zeiträume.
Das Jugendamt (die „belegende" Behörde)
Das Jugendamt, das Sie damals untergebracht hat, führte in der Regel die vollständige Akte. Zuständig ist das Jugendamt Ihrer damaligen Stadt oder Gemeinde; überörtlich das Landesjugendamt beim LVR.
(Für die Stadt Würselen und andere Städte gibt es teils eigene Jugendämter — fragen Sie im Zweifel dort, wo das Heim lag oder wo Sie damals wohnten.)
Die Meldebehörde — ein starker Nachweis
Historische Melderegister zeigen, wo Sie gemeldet waren. Eine Anmeldung unter der Heimadresse ist ein starker Beleg für Ihren Aufenthalt. Wenden Sie sich an das Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde, in der das Heim lag, und bitten Sie um eine historische Melderegisterauskunft. Für die Auskunft können Gebühren anfallen.
Die Einrichtung oder ihr Träger
Manche Heime hatten eigene Unterlagen. Bei kirchlichen Heimen führen oft die Archive von Caritas, Diakonie oder Orden weiter — im Raum Aachen etwa das Bistum Aachen (bistum-aachen.de) bzw. der Diözesan-Caritasverband. Die vollständige Akte liegt allerdings meist beim Jugendamt, nicht beim Träger.
Das Amtsgericht
War für Sie eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet, finden sich Hinweise in den Vormundschafts- und Pflegschaftsakten des zuständigen Amtsgerichts Ihres damaligen Wohn- oder Heimorts.
Die Archive
Bestände geschlossener Einrichtungen und Behörden landen häufig in Archiven. Zu wissen: Einzelfallakten zu Heimkindern liegen meist nicht im Landesarchiv, sondern beim Jugendamt, in Kommunal- oder Kirchenarchiven — das Landesarchiv hilft aber bei Behörden- und Trägerbeständen und bei der Spurensuche weiter.
Zeuginnen, Zeugen und Ihre eigene Schilderung
Sind Akten vernichtet, helfen Aussagen ehemaliger Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. In vielen Verfahren genügt es, wenn Sie den Aufenthalt glaubhaft schildern — auch schriftlich in Form einer eidesstattlichen Versicherung.
3. Schritt für Schritt
- Tragen Sie zusammen, was Sie wissen: Heimname(n), Ort(e), ungefähre Zeiträume, frühere Namensform, Geburtsdaten.
- Schreiben Sie die passende Stelle schriftlich an (siehe Musterbrief) und legen Sie eine Ausweiskopie bei.
- Verlangen Sie ausdrücklich Kopien, nicht nur Einsicht vor Ort.
- Setzen Sie eine Frist (z. B. vier Wochen) und bitten Sie um eine Eingangsbestätigung.
- Bewahren Sie alle Antworten auf. Bitten Sie bei Fehlanzeige um eine schriftliche Bestätigung, dass keine Unterlagen (mehr) vorhanden sind.
- Lassen Sie sich nicht mit Personalmangel abwimmeln. Hilft die Stelle nicht, können Sie die Datenschutzaufsicht einschalten (siehe unten).
Musterbrief (Auskunftsersuchen)
Betreff: Auskunft und Kopie zu meiner Person nach Art. 15 DSGVO / § 83 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um vollständige Auskunft über alle zu meiner Person gespeicherten Daten sowie um Kopien der mich betreffenden Unterlagen. Es geht um meinen Aufenthalt im [Name des Heims] in [Ort] von etwa [Jahr] bis [Jahr].
Meine Angaben: [Name, ggf. früherer Name], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort]. Eine Kopie meines Ausweises liegt bei.
Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir das Ergebnis innerhalb von vier Wochen mit. Sollten keine Unterlagen (mehr) vorhanden sein, bitte ich um eine kurze schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum]
4. Rente & Entschädigung — ehrlich eingeordnet
- Die historischen Fonds sind geschlossen (Fonds Heimerziehung West/DDR; Stiftung Anerkennung und Hilfe).
- Wichtig, gegen einen verbreiteten Irrtum: Im Heim geleistete Arbeit wird von den Gerichten nicht als rentenrechtliche Beitragszeit anerkannt. Eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung lohnt trotzdem, um Ihre eigene Rente vollständig zu erfassen — sie ist aber kein Nachweisweg für den Heimaufenthalt.
- Heute läuft Entschädigung über das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) — mit der Einschränkung für Alt-Taten (§ 138), die wir kritisieren. Mehr dazu unter Standpunkte.
5. Hilfe, Beratung & seelische Begleitung
Die Suche in alten Akten kann aufwühlend sein. Holen Sie sich Begleitung — durch eine Vertrauensperson, eine Beratungsstelle oder uns. Diese Stellen unterstützen kostenlos:
(Ebenso: SoVD NRW, sovd-nrw.de)
6. Checkliste zum Mitnehmen
- ☐ Heimname(n), Ort(e) und ungefähre Zeiträume notiert
- ☐ Eigene Unterlagen (Zeugnisse, Fotos, Briefe) durchgesehen
- ☐ Jugendamt angeschrieben (mit Ausweiskopie, Frist, Bitte um Kopien)
- ☐ Melderegisterauskunft beim Bürgerbüro des Heimorts beantragt
- ☐ Träger / kirchliches Archiv angefragt
- ☐ Amtsgericht (Vormundschafts-/Pflegschaftsakte) angefragt
- ☐ Ggf. Landes- oder Kommunalarchiv kontaktiert
- ☐ Antworten aufbewahrt, ggf. schriftliche Fehlanzeige erbeten
- ☐ Bei Bedarf Beratung (VdK, Hilfe-Telefon, wir) hinzugezogen
Wir helfen Ihnen, die richtige Stelle zu finden, den Antrag zu formulieren und den Weg durchzuhalten. Ein Anruf genügt — der Anrufbeantworter ist rund um die Uhr erreichbar, und wir rufen zurück.
Selbsthilfegruppe ehemaliger Heimkinder in der Städteregion Aachen · Tel. 02405 / 426831 · info@sehka.org
Dieser Ratgeber gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Kontaktdaten können sich ändern — bitte prüfen Sie sie im Zweifel auf den verlinkten Seiten. Stand: August 2026.